Immobilienkauf beurkunden
Notar · Grundstücksrecht

Notar · Grundstücksrecht
Käufer und Verkäufer einigen sich auf einen Notar. In der Regel wählt der Käufer (da er zahlt). Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf.
Sie erhalten den Entwurf mindestens 2 Wochen vor dem Beurkundungstermin. Prüfen Sie alle Details: Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Übergabetermin.
Beide Parteien erscheinen persönlich. Der Notar liest den Vertrag vor, erklärt alle Klauseln und beantwortet Fragen. Unterschrift durch beide Parteien.
Der Notar beantragt sofort die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Damit ist der Käufer abgesichert — der Verkäufer kann nicht erneut verkaufen.
Nach Fälligkeitsmitteilung des Notars (alle Voraussetzungen erfüllt): Kaufpreis überweisen. Grunderwerbsteuer zahlen.
Der Notar beantragt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Ab Eintragung sind Sie offiziell Eigentümer.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Notarkosten (Beurkundung) | Ca. 1,0–1,5% des Kaufpreises |
| Grundbuchkosten | Ca. 0,5% des Kaufpreises |
| Grunderwerbsteuer | 3,5–6,5% (je nach Bundesland) |
| Beispiel: Kaufpreis 300.000 EUR | Notar ca. 3.000–4.500 EUR + Grundbuch ca. 1.500 EUR |
Den Entwurf VOR dem Termin gründlich lesen. Beim Termin selbst ist es zu spät für Änderungen.
Vor der Beurkundung muss die Finanzierung stehen. Ohne Bankzusage unterschreiben = hohes Risiko.
3,5–6,5% des Kaufpreises. Muss vor Eigentumsumschreibung bezahlt sein.