Testament notariell errichten
Notar · Erbrecht

Notar · Erbrecht
Der Notar berät Sie zu Ihren Möglichkeiten: Erbeinsetzung, Vermächtnis, Pflichtteile, Testamentsvollstreckung.
Der Notar erstellt den Testamentsentwurf nach Ihren Wünschen. Sie prüfen und besprechen Anpassungen.
Der Notar liest das Testament vor, Sie bestätigen und unterschreiben. Das Testament wird notariell beurkundet.
Der Notar veranlasst die Hinterlegung beim Amtsgericht und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister (ZTR).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Einzeltestament (50.000 EUR Vermögen) | Ca. 165 EUR |
| Einzeltestament (200.000 EUR) | Ca. 435 EUR |
| Einzeltestament (500.000 EUR) | Ca. 935 EUR |
| Gemeinschaftliches Testament | 1,0-fache Gebühr (wie Einzeltestament) |
| Hinterlegung beim Amtsgericht | 75 EUR |
| Registrierung ZTR | 18 EUR (einmalig) |
Kinder und Ehepartner haben immer einen Pflichtteilsanspruch (50% des gesetzlichen Erbteils). Vorher beraten lassen.
Ein neues Testament widerruft das alte nur, wenn es ausdrücklich erklärt wird oder widerspricht.
Handschriftliche Testamente sind gültig, aber risikoanfällig (Anfechtung, Verlust). Notarielles Testament ist sicherer.