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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Notar · Vorsorge

PersönlichNotar.de

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Ab 60 EUR
📋
Umfasst
Gesundheit + Finanzen
❤️
Empfehlung
Für JEDEN

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Vertrauensperson wählen

Wer soll für Sie entscheiden, wenn Sie es nicht mehr können? Gesundheit, Finanzen, Aufenthalt. Auch Ersatzpersonen benennen.

2

Notar aufsuchen

Der Notar berät Sie zu den Inhalten: Vorsorgevollmacht (allgemeine Vertretung) + Patientenverfügung (medizinische Wünsche) + ggf. Betreuungsverfügung.

3

Dokumente errichten

Der Notar erstellt und beurkundet die Dokumente. Sie und ggf. die Vertrauensperson unterschreiben.

4

Registrierung

Der Notar registriert die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer. Kosten: ca. 20 EUR.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Beglaubigung der UnterschriftAb ca. 60 EUR
Beurkundung (50.000 EUR Vermögen)Ca. 165 EUR
Beurkundung (200.000 EUR)Ca. 435 EUR
Patientenverfügung (zusätzlich)Ca. 60 EUR
Registrierung ZVRCa. 20 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Keine Vorsorgevollmacht.

Ohne Vollmacht kann NIEMAND für Sie entscheiden — auch nicht Ihr Ehepartner. Das Gericht bestellt einen Betreuer.

❌ Nicht registriert.

Ohne Registrierung im ZVR weiß das Betreuungsgericht nicht, dass eine Vollmacht existiert.

❌ Nur Patientenverfügung.

Die Patientenverfügung regelt nur medizinische Fragen. Für Finanzen und Aufenthalt brauchen Sie zusätzlich eine Vorsorgevollmacht.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Vorsorgevollmacht: Jemand vertritt Sie in ALLEN Bereichen (Gesundheit, Finanzen, Wohnung). Patientenverfügung: Ihre Wünsche zu medizinischen Maßnahmen im Ernstfall.
Brauche ich einen Notar?
Nicht zwingend — eine privatschriftliche Vollmacht ist auch gültig. Aber: Der Notar prüft die Geschäftsfähigkeit und die Vollmacht ist vor Gericht unanfechtbar.
Was kostet es?
Beglaubigung: ab ca. 60 EUR. Beurkundung: ab 165 EUR (vermögensabhängig). Patientenverfügung: ca. 60 EUR zusätzlich.
Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, jederzeit. Schriftlich gegenüber der Vertrauensperson und dem Notar.

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