Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Notar · Vorsorge

Notar · Vorsorge
Wer soll für Sie entscheiden, wenn Sie es nicht mehr können? Gesundheit, Finanzen, Aufenthalt. Auch Ersatzpersonen benennen.
Der Notar berät Sie zu den Inhalten: Vorsorgevollmacht (allgemeine Vertretung) + Patientenverfügung (medizinische Wünsche) + ggf. Betreuungsverfügung.
Der Notar erstellt und beurkundet die Dokumente. Sie und ggf. die Vertrauensperson unterschreiben.
Der Notar registriert die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer. Kosten: ca. 20 EUR.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Beglaubigung der Unterschrift | Ab ca. 60 EUR |
| Beurkundung (50.000 EUR Vermögen) | Ca. 165 EUR |
| Beurkundung (200.000 EUR) | Ca. 435 EUR |
| Patientenverfügung (zusätzlich) | Ca. 60 EUR |
| Registrierung ZVR | Ca. 20 EUR |
Ohne Vollmacht kann NIEMAND für Sie entscheiden — auch nicht Ihr Ehepartner. Das Gericht bestellt einen Betreuer.
Ohne Registrierung im ZVR weiß das Betreuungsgericht nicht, dass eine Vollmacht existiert.
Die Patientenverfügung regelt nur medizinische Fragen. Für Finanzen und Aufenthalt brauchen Sie zusätzlich eine Vorsorgevollmacht.