Entlastungsbetrag nutzen
Pflegekasse · Entlastung

Pflegekasse · Entlastung
Der Entlastungsbetrag kann nur für zugelassene Angebote genutzt werden: Betreuungsdienste, Haushaltshilfen, Tagespflege. Liste bei der Pflegekasse.
Regelmäßige Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege nutzen. Max. 131 EUR/Monat.
Rechnungen des Anbieters bei der Pflegekasse einreichen. Erstattung erfolgt rückwirkend.
Nicht genutzte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden (bis 30. Juni des Folgejahres).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 EUR/Monat |
| Eigenanteil | Kosten über 131 EUR/Monat |
| Ansammlung | Nicht verbrauchte Beträge übertragbar bis 30.06. Folgejahr |
Der Entlastungsbetrag gilt nur für zugelassene Angebote. Private Hilfe ohne Zulassung wird nicht erstattet.
Bis zum 30.06. des Folgejahres abrufbar — danach verfällt er. Regelmäßig nutzen!
Der Entlastungsbetrag muss aktiv genutzt werden — er wird nicht automatisch ausgezahlt.