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Entlastungsbetrag nutzen

Pflegekasse · Entlastung

Online / SchriftlichBMG Pflegeratgeber

📋 Auf einen Blick

💰
Betrag
131 EUR/Monat
🎁
Für
Betreuung & Haushalt
📋
Ansammlung
Möglich

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Zugelassenen Anbieter finden

Der Entlastungsbetrag kann nur für zugelassene Angebote genutzt werden: Betreuungsdienste, Haushaltshilfen, Tagespflege. Liste bei der Pflegekasse.

2

Leistung in Anspruch nehmen

Regelmäßige Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege nutzen. Max. 131 EUR/Monat.

3

Rechnung einreichen

Rechnungen des Anbieters bei der Pflegekasse einreichen. Erstattung erfolgt rückwirkend.

4

Nicht verbrauchten Betrag ansammeln

Nicht genutzte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden (bis 30. Juni des Folgejahres).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Entlastungsbetrag131 EUR/Monat
EigenanteilKosten über 131 EUR/Monat
AnsammlungNicht verbrauchte Beträge übertragbar bis 30.06. Folgejahr

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Nicht-zugelassenen Anbieter genutzt.

Der Entlastungsbetrag gilt nur für zugelassene Angebote. Private Hilfe ohne Zulassung wird nicht erstattet.

❌ Betrag verfallen lassen.

Bis zum 30.06. des Folgejahres abrufbar — danach verfällt er. Regelmäßig nutzen!

❌ Nicht beantragt.

Der Entlastungsbetrag muss aktiv genutzt werden — er wird nicht automatisch ausgezahlt.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5, die zu Hause gepflegt werden.
Wofür kann ich ihn nutzen?
Für zugelassene Betreuungsdienste, Haushaltshilfen, Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege (als Ergänzung). Nicht für private Hilfe.
Kann ich den Betrag ansparen?
Ja. Nicht verbrauchte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden (Stichtag: 30. Juni des Folgejahres).
Bekomme ich das Geld direkt ausgezahlt?
Nein. Der Entlastungsbetrag wird als Kostenerstattung gezahlt — Sie reichen Rechnungen ein.

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