Pflegegeld beziehen
Pflegekasse · Häusliche Pflege

Pflegekasse · Häusliche Pflege
Voraussetzung ist ein bewilligter Pflegegrad 2–5. Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag (131 EUR).
Bei der Pflegekasse die gewünschte Leistungsart angeben: Pflegegeld (Geldleistung) für Pflege durch Angehörige oder Bekannte.
Das Pflegegeld wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen. Sie entscheiden frei über die Verwendung.
Bei PG2+3: halbjährlich, PG4+5: vierteljährlich muss ein Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst stattfinden (§37 SGB XI).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Kein Pflegegeld (nur Entlastungsbetrag 131 EUR) |
| Pflegegrad 2 | 347 EUR/Monat |
| Pflegegrad 3 | 599 EUR/Monat |
| Pflegegrad 4 | 797 EUR/Monat |
| Pflegegrad 5 | 990 EUR/Monat |
Bei PG2+3: halbjährlich, PG4+5: vierteljährlich. Ohne Nachweis kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Pflegegeld wird nicht automatisch gezahlt — Sie müssen es bei der Pflegekasse beantragen.
Ab dem 2. Tag im Krankenhaus wird das Pflegegeld für 28 Tage weitergezahlt, danach eingestellt. Pflegekasse informieren.