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Pflegegrad beantragen (Erstantrag)

Pflegekasse · Pflegeversicherung

Online / SchriftlichBMG Pflegeratgeber

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
Frist
25 Arbeitstage
📋
Begutachtung
Medizinischer Dienst

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Formloser Antrag genügt: Anruf, Brief oder E-Mail an die Pflegekasse. Wichtig: Das Datum zählt — Leistungen gibt es ab dem Antragstag.

2

Begutachtungstermin abwarten

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD). Termin innerhalb von 25 Arbeitstagen. Begutachtung zu Hause, telefonisch oder per Video.

3

Begutachtung durchführen

Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in 6 Modulen: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Krankheitsumgang, Alltagsleben. Dauer: ca. 1 Stunde.

4

Bescheid erhalten

Die Pflegekasse sendet den Leistungsbescheid mit dem zugewiesenen Pflegegrad (1–5). Bei Ablehnung: Widerspruch möglich.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragstellungKostenlos
MD-BegutachtungKostenlos (zahlt die Pflegekasse)
Verspätungsentschädigung70 EUR/Woche bei Überschreitung der 25-Tage-Frist

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Antrag mündlich nicht dokumentiert.

Auch ein Anruf zählt als Antrag — aber notieren Sie Datum und Uhrzeit, falls Streit entsteht.

❌ Begutachtung allein durchgeführt.

Lassen Sie einen Angehörigen oder eine Pflegeberatung bei der Begutachtung dabei sein. Pflegebedürftige stellen sich oft besser dar als sie sind.

❌ Kein Pflegetagebuch geführt.

Ohne Dokumentation werden Einschränkungen leicht übersehen. Ein Pflegetagebuch ist Gold wert.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse: telefonisch, per E-Mail oder Brief. Schon der Anruf zählt als Antrag.
Wie lange dauert es?
Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit für den Bescheid. In der Praxis: 4–6 Wochen.
Was wird bei der Begutachtung geprüft?
6 Module: Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, Gestaltung des Alltagslebens.
Was ist, wenn ich abgelehnt werde?
Widerspruch innerhalb von 1 Monat einlegen. Oft wird eine erneute Begutachtung angeordnet. Widerspruch lohnt sich häufig.

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