Pflegehilfsmittel beantragen
Pflegekasse · Hilfsmittel

Pflegekasse · Hilfsmittel
Welche Hilfsmittel werden benötigt? Verbrauchshilfsmittel (Handschuhe, Betteinlagen) und/oder technische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl).
Formloser Antrag oder Online-Formular. Für Verbrauchshilfsmittel: Dauerantrag möglich (wird monatlich geliefert).
Die Pflegekasse prüft den Antrag. Verbrauchsmittel werden in der Regel schnell genehmigt. Technische Hilfsmittel ggf. mit MD-Prüfung.
Verbrauchsmittel: monatliche Lieferung bis 42 EUR. Technische Hilfsmittel: leihweise von der Pflegekasse oder einem Sanitätshaus.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Verbrauchshilfsmittel | Bis 42 EUR/Monat (Pflegekasse zahlt) |
| Technische Hilfsmittel | Leihweise kostenlos (Eigenanteil: max. 10% bzw. 25 EUR) |
| Pflegebett (Leihgabe) | Kostenlos (Eigenanteil: 0–25 EUR einmalig) |
Erst beantragen, dann erhalten. Selbst gekaufte Hilfsmittel werden nur in Ausnahmefällen erstattet.
Pflegebett & Co. müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Eigenständige Bestellungen werden nicht erstattet.
Die 42 EUR/Monat für Verbrauchsmittel verfällen monatlich. Stellen Sie einen Dauerantrag.