Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Pflegekasse · Ersatzpflege

Pflegekasse · Ersatzpflege
Die reguläre Pflegeperson ist verhindert (Urlaub, Krankheit, Erholung). Pflegekasse informieren.
Durch nahe Angehörige, Nachbarn, Freunde oder einen professionellen Pflegedienst. Oder: Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung.
Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Das gemeinsame Budget (3.539 EUR/Jahr) wird flexibel für Verhinderungs- und/oder Kurzzeitpflege verwendet.
Während der Verhinderungs-/Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld hälftig weitergezahlt (bei Inanspruchnahme > 8 Std./Tag).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Gemeinsames Jahresbudget | 3.539 EUR (seit 07/2025) |
| Flexibel einsetzbar | Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege |
| Pflegegeld währenddessen | 50% Weiterzahlung |
Das Budget verfällt zum Jahresende. Nutzen Sie es für Erholungsphasen der Pflegeperson.
Verhinderungspflege am besten vorher bei der Pflegekasse beantragen — rückwirkend nur im laufenden und vorherigen Kalenderjahr.
Verhinderungspflege geht auch stundenweise (z. B. 4 Stunden) — dann kein Abzug vom Pflegegeld.