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Wohnraumanpassung (Zuschuss)

Pflegekasse · Wohnumfeld

Online / SchriftlichBMG Pflegeratgeber

📋 Auf einen Blick

💰
Zuschuss
Bis 4.180 EUR
🚿
Beispiele
Treppenlift, Dusche
⚠️
Wichtig
VOR Umbau beantragen

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Maßnahme planen

Bedarfsermittlung: Was muss umgebaut werden? Dusche, Türverbreiterung, Treppenlift, Rampe? Kostenvoranschlag einholen.

2

Antrag bei der Pflegekasse

VOR Beginn des Umbaus den Zuschuss beantragen. Kostenvoranschlag beifügen.

3

Genehmigung abwarten

Die Pflegekasse prüft und genehmigt den Zuschuss (bis 4.180 EUR pro Maßnahme).

4

Umbau durchführen und abrechnen

Nach Genehmigung den Umbau beauftragen. Rechnung bei der Pflegekasse einreichen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Zuschuss pro MaßnahmeBis 4.180 EUR
Bei Wohngemeinschaft (4 Personen)Bis 4x 4.180 EUR = 16.720 EUR
EigenanteilKosten über 4.180 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Nach dem Umbau beantragt.

Der Zuschuss muss VOR Beginn der Maßnahme beantragt werden. Nachträglich gibt es in der Regel kein Geld.

❌ Vermieter nicht gefragt.

In einer Mietwohnung muss der Vermieter dem Umbau zustimmen.

❌ Kostenvoranschlag fehlt.

Ohne Kostenvoranschlag kann die Pflegekasse den Antrag nicht bearbeiten.

❓ Häufig gestellte Fragen

Welche Maßnahmen werden bezuschusst?
Barrierefreie Dusche, Türverbreiterung, Treppenlift, Rampe, rutschfester Bodenbelag, Höhenverstellbare Küche, Haltegriffe.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis 4.180 EUR pro Maßnahme. In einer Pflege-WG bis 16.720 EUR.
Kann ich den Zuschuss mehrfach bekommen?
Ja, bei Verschlechterung des Pflegezustands kann ein erneuter Antrag für weitere Maßnahmen gestellt werden.
Muss ich etwas selbst zahlen?
Nur den Betrag über 4.180 EUR. Bis zur Höchstgrenze übernimmt die Pflegekasse.

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