Behördengänge Versorgungsamt
Landesamt für Soziales
Das Versorgungsamt (Landesamt für Soziales) stellt den Grad der Behinderung (GdB) fest und erteilt den Schwerbehindertenausweis. Ab GdB 50 gelten umfangreiche Nachteilsausgleiche: Steuerfreibeträge, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Freifahrt im ÖPNV.
In Deutschland leben über 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen. Der Schwerbehindertenausweis ist einer der meistbeantragten Ausweise in Deutschland.