GdB erhöhen (Verschlimmerungsantrag)
Versorgungsamt · Neufeststellung

Versorgungsamt · Neufeststellung
Neue ärztliche Befunde sammeln, die eine Verschlechterung des Gesundheitszustands belegen.
Beim Versorgungsamt den Antrag auf Neufeststellung stellen. Aktenzeichen des Erstbescheids angeben.
Das Versorgungsamt prüft den GESAMTEN Gesundheitszustand erneut — nicht nur die Verschlechterung.
Höherer GdB: mehr Nachteilsausgleiche. Aber: Bei Verbesserung anderer Erkrankungen kann der GdB auch sinken.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Neufeststellungsantrag | Kostenlos |
| Widerspruch bei Ablehnung | Kostenlos |
| Klage vor Sozialgericht | Kostenlos |
Ohne aktuelle ärztliche Nachweise wird der Antrag wahrscheinlich abgelehnt oder kann zur Herabsetzung führen.
Wenn sich einzelne Erkrankungen verbessert haben, kann der Gesamt-GdB sinken. Vorher beraten lassen!
Subjektives Empfinden reicht nicht — objektive medizinische Befunde sind erforderlich.