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Gleichstellung mit Schwerbehinderten

Versorgungsamt · Arbeitsagentur

Online / SchriftlichArbeitsagentur

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
📋
GdB
30–49
Vorteil
Kündigungsschutz

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

GdB 30–49 feststellen lassen

Zunächst beim Versorgungsamt den GdB feststellen lassen (falls noch nicht geschehen).

2

Gleichstellungsantrag stellen

Bei der zuständigen Agentur für Arbeit den Antrag auf Gleichstellung einreichen.

3

Stellungnahmen abwarten

Die Agentur holt Stellungnahmen von Arbeitgeber, Betriebsrat und Integrationsamt ein.

4

Bescheid erhalten

Bei Bewilligung: besonderer Kündigungsschutz, Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. KEIN Schwerbehindertenausweis.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragstellungKostenlos
GleichstellungKostenlos

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Gleichstellung mit Schwerbehindertenausweis verwechselt.

Gleichgestellte erhalten KEINEN Ausweis und KEINEN Zusatzurlaub. Der Kündigungsschutz gilt aber.

❌ Gefährdung des Arbeitsplatzes nicht begründet.

Die Gleichstellung setzt voraus, dass der Arbeitsplatz ohne sie gefährdet wäre. Konkret begründen!

❌ Beim Versorgungsamt beantragt.

Gleichstellung wird bei der Agentur für Arbeit beantragt — nicht beim Versorgungsamt!

❓ Häufig gestellte Fragen

Was bringt die Gleichstellung?
Kündigungsschutz (Zustimmung des Integrationsamts nötig), begleitende Hilfe im Arbeitsleben, Zuschüsse für den Arbeitgeber.
Bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?
Nein. Gleichgestellte erhalten keinen Ausweis, keinen Zusatzurlaub und keine Wertmarke für den ÖPNV.
Wo beantrage ich die Gleichstellung?
Bei der Agentur für Arbeit (nicht beim Versorgungsamt). Den GdB-Bescheid des Versorgungsamts beifügen.
Gilt die Gleichstellung unbefristet?
In der Regel ja. Sie kann aber widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen entfallen (z. B. GdB unter 30 sinkt).

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