Gleichstellung mit Schwerbehinderten
Versorgungsamt · Arbeitsagentur

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Zunächst beim Versorgungsamt den GdB feststellen lassen (falls noch nicht geschehen).
Bei der zuständigen Agentur für Arbeit den Antrag auf Gleichstellung einreichen.
Die Agentur holt Stellungnahmen von Arbeitgeber, Betriebsrat und Integrationsamt ein.
Bei Bewilligung: besonderer Kündigungsschutz, Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. KEIN Schwerbehindertenausweis.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Gleichstellung | Kostenlos |
Gleichgestellte erhalten KEINEN Ausweis und KEINEN Zusatzurlaub. Der Kündigungsschutz gilt aber.
Die Gleichstellung setzt voraus, dass der Arbeitsplatz ohne sie gefährdet wäre. Konkret begründen!
Gleichstellung wird bei der Agentur für Arbeit beantragt — nicht beim Versorgungsamt!