Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung
Versorgungsamt · Rechte & Vorteile

Versorgungsamt · Rechte & Vorteile
Voraussetzung: GdB mindestens 50, festgestellt durch das Versorgungsamt.
Die Vorteile hängen vom GdB und den Merkzeichen ab. Informieren Sie sich über Ihre spezifischen Ansprüche.
Für Kündigungsschutz und Zusatzurlaub: Arbeitgeber über die Schwerbehinderung informieren.
Ab 2026: GdB wird automatisch ans Finanzamt übermittelt. Behinderten-Pauschbetrag wird direkt berücksichtigt.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Pauschbetrag GdB 20 | 384 EUR/Jahr |
| Pauschbetrag GdB 50 | 1.140 EUR/Jahr |
| Pauschbetrag GdB 70 | 1.780 EUR/Jahr |
| Pauschbetrag GdB 100 | 2.840 EUR/Jahr |
| Merkzeichen H oder Bl | 7.400 EUR/Jahr |
| Zusatzurlaub | 5 Arbeitstage (ab GdB 50) |
Kündigungsschutz und Zusatzurlaub gelten nur, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung weiß.
Ab 2026 automatisch — aber prüfen Sie Ihren Steuerbescheid, ob der Pauschbetrag berücksichtigt wurde.
Behindertenparkplätze nur mit Merkzeichen aG oder Bl. Merkzeichen G allein reicht nicht.