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Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung

Versorgungsamt · Rechte & Vorteile

Automatisch (2026)Familienratgeber

📋 Auf einen Blick

💰
Steuerfreibetrag
384–7.400 EUR/Jahr
📅
Zusatzurlaub
5 Arbeitstage
🛡️
Kündigungsschutz
Zustimmung Integrationsamt

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Schwerbehindertenausweis erhalten

Voraussetzung: GdB mindestens 50, festgestellt durch das Versorgungsamt.

2

Nachteilsausgleiche kennen

Die Vorteile hängen vom GdB und den Merkzeichen ab. Informieren Sie sich über Ihre spezifischen Ansprüche.

3

Arbeitgeber informieren

Für Kündigungsschutz und Zusatzurlaub: Arbeitgeber über die Schwerbehinderung informieren.

4

Steuerliche Vorteile nutzen

Ab 2026: GdB wird automatisch ans Finanzamt übermittelt. Behinderten-Pauschbetrag wird direkt berücksichtigt.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Pauschbetrag GdB 20384 EUR/Jahr
Pauschbetrag GdB 501.140 EUR/Jahr
Pauschbetrag GdB 701.780 EUR/Jahr
Pauschbetrag GdB 1002.840 EUR/Jahr
Merkzeichen H oder Bl7.400 EUR/Jahr
Zusatzurlaub5 Arbeitstage (ab GdB 50)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Arbeitgeber nicht informiert.

Kündigungsschutz und Zusatzurlaub gelten nur, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung weiß.

❌ Pauschbetrag nicht genutzt.

Ab 2026 automatisch — aber prüfen Sie Ihren Steuerbescheid, ob der Pauschbetrag berücksichtigt wurde.

❌ Parkausweis ohne aG/Bl beantragt.

Behindertenparkplätze nur mit Merkzeichen aG oder Bl. Merkzeichen G allein reicht nicht.

❓ Häufig gestellte Fragen

Welche Steuervorteile habe ich?
Behinderten-Pauschbetrag: 384 EUR (GdB 20) bis 7.400 EUR (H/Bl) pro Jahr. Ab 2026 automatisch über Steuer-ID.
Wie viel Zusatzurlaub bekomme ich?
5 Arbeitstage pro Jahr (bei 5-Tage-Woche). Nur ab GdB 50 — nicht bei Gleichstellung.
Was ist der Kündigungsschutz?
Arbeitgeber müssen vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Gilt ab GdB 50 oder bei Gleichstellung.
Kann ich früher in Rente?
Ab GdB 50 und 35 Versicherungsjahren: Altersrente bis 2 Jahre früher (ohne Abschläge) oder bis 5 Jahre früher (mit Abschlägen).

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