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⚖️

Widerspruch gegen GdB-Bescheid

Versorgungsamt · Rechtsschutz

SchriftlichVdK

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
Frist
1 Monat
Erfolgschance
Hoch

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Bescheid prüfen

Den Feststellungsbescheid genau lesen: Welcher GdB wurde festgestellt? Welche Erkrankungen wurden berücksichtigt?

2

Widerspruch einlegen

Schriftlich innerhalb von 1 Monat nach Zustellung. Per Einschreiben/Rückschein. Begründung beifügen.

3

Erneute Prüfung abwarten

Das Versorgungsamt prüft den Widerspruch. Ggf. werden weitere Befunde angefordert oder ein neues Gutachten erstellt.

4

Widerspruchsbescheid erhalten

Bei Erfolg: höherer GdB. Bei Ablehnung: Klage vor dem Sozialgericht möglich (kostenfrei, kein Anwalt nötig).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
WiderspruchKostenlos
Klage vor SozialgerichtKostenlos (keine Gerichtsgebühren)
AnwaltOptional (Prozesskostenhilfe möglich)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Frist versäumt.

1 Monat ab Bescheid. Danach nur noch Neuantrag möglich (nicht rückwirkend).

❌ Ohne Begründung eingereicht.

Zulässig, aber wenig aussichtsreich. Konkret begründen, welche Einschränkungen nicht berücksichtigt wurden.

❌ Auf Sozialverband verzichtet.

VdK und SoVD beraten kostenlos und haben große Erfahrung mit GdB-Verfahren.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie lege ich Widerspruch ein?
Schriftlich bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Innerhalb 1 Monat. Per Einschreiben/Rückschein.
Was kostet der Widerspruch?
Nichts. Auch die Klage vor dem Sozialgericht ist kostenfrei.
Wie hoch sind die Erfolgschancen?
Relativ hoch. Viele Bescheide werden bei Widerspruch korrigiert, insbesondere wenn neue Befunde vorliegen.
Brauche ich einen Anwalt?
Nicht zwingend. Sozialverbände helfen kostenlos. Beim Sozialgericht ist kein Anwalt vorgeschrieben.

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