Widerspruch gegen GdB-Bescheid
Versorgungsamt · Rechtsschutz

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Den Feststellungsbescheid genau lesen: Welcher GdB wurde festgestellt? Welche Erkrankungen wurden berücksichtigt?
Schriftlich innerhalb von 1 Monat nach Zustellung. Per Einschreiben/Rückschein. Begründung beifügen.
Das Versorgungsamt prüft den Widerspruch. Ggf. werden weitere Befunde angefordert oder ein neues Gutachten erstellt.
Bei Erfolg: höherer GdB. Bei Ablehnung: Klage vor dem Sozialgericht möglich (kostenfrei, kein Anwalt nötig).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Widerspruch | Kostenlos |
| Klage vor Sozialgericht | Kostenlos (keine Gerichtsgebühren) |
| Anwalt | Optional (Prozesskostenhilfe möglich) |
1 Monat ab Bescheid. Danach nur noch Neuantrag möglich (nicht rückwirkend).
Zulässig, aber wenig aussichtsreich. Konkret begründen, welche Einschränkungen nicht berücksichtigt wurden.
VdK und SoVD beraten kostenlos und haben große Erfahrung mit GdB-Verfahren.