Welchen Aufenthaltstitel brauche ich?
Das hängt von Ihrem Aufenthaltszweck ab: Für Arbeit kommen Fachkräftevisum oder Blaue Karte EU in Frage. Für ein Studium benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG. Für Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug. Die Ausländerbehörde berät Sie zum passenden Titel.
Brauche ich einen Termin bei der Ausländerbehörde?
Ja, in nahezu allen deutschen Städten ist eine vorherige Terminvereinbarung über das Online-Terminportal der zuständigen Ausländerbehörde zwingend erforderlich. Ohne Termin werden Sie in der Regel abgewiesen. Buchen Sie Ihren Termin so früh wie möglich — die Wartezeiten betragen teilweise mehrere Wochen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Aufenthaltstitels?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Stadt, Art des Aufenthaltstitels und Auslastung der Behörde. Rechnen Sie mit 2 bis 12 Wochen. In Großstädten wie Berlin kann es deutlich länger dauern. Falls Ihr bisheriger Titel während der Bearbeitung abläuft, erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung, die Ihren Aufenthalt überbrückt.
Was kostet ein Aufenthaltstitel?
Die Gebühren richten sich nach der Art des Titels: Erstausstellung ab 100 EUR, Verlängerung ab 93 EUR, Niederlassungserlaubnis 113 EUR, Einbürgerung 255 EUR. Für Minderjährige gelten ermäßigte Gebühren. Die genauen Kosten sind in der Aufenthaltsverordnung (AufenthV §§ 44–53) geregelt.
Kann ich den Aufenthaltstitel online beantragen?
In einigen Städten (z. B. Berlin über das LEA-Portal) kann der Antrag online eingereicht werden. Die persönliche Vorsprache ist jedoch immer erforderlich — für die biometrische Erfassung (Foto, Fingerabdrücke) und die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).