Amts Germany
0%
Zum Hauptinhalt springen
🔍 Behördengang suchen
🛂

Behördengänge Ausländerbehörde

Landesamt für Einwanderung · Aufenthaltsrecht · Einbürgerung

22 Behördengänge verfügbar Beispiel: LEA Berlin

Die Ausländerbehörde (in einigen Bundesländern auch Landesamt für Einwanderung oder Einwanderungsbehörde) ist zuständig für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von Drittstaatsangehörigen in Deutschland. Hier werden Aufenthaltstitel erteilt, verlängert und entzogen sowie Einbürgerungsanträge bearbeitet.

EU-Bürger benötigen keinen Aufenthaltstitel, können aber eine Freizügigkeitsbescheinigung erhalten. Für Drittstaatsangehörige ist die Ausländerbehörde die wichtigste Anlaufstelle nach der Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt. In den meisten Städten ist eine vorherige Terminvereinbarung über das Online-Terminportal zwingend erforderlich.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Zuständige BehördeAusländerbehörde / LEA
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
AmtsGermany.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage: Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Alle Behördengänge

Verfügbare Dienstleistungen der Ausländerbehörde

Wählen Sie einen Behördengang für die vollständige Anleitung mit Anforderungen, Kosten und offiziellen Links.

Aufenthaltstitel

Zweckgebundene Aufenthaltstitel

Familie & Einbürgerung

Arbeit & Beschäftigung

Sonderfälle & besondere Dokumente

Nützliche Informationen zur Ausländerbehörde

Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 8:00 – 14:00 Uhr
Einzelne Standorte: Donnerstag bis 18:00 Uhr
Nur mit Termin! Variiert je nach Stadt.
Telefonische Auskunft Bürgertelefon: 115 (bundesweit)
Lokale Ausländerbehörde: siehe Stadtwebsite
Telefonische Erreichbarkeit oft eingeschränkt
Terminvereinbarung In fast allen Städten online zwingend erforderlich
Wartezeiten: teilweise mehrere Wochen
Frühzeitig buchen! Termine sind sehr gefragt.
Rechtsgrundlage Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Gebühren nach AufenthV §§ 44–53
Häufig gestellte Fragen

Fragen zur Ausländerbehörde

Welchen Aufenthaltstitel brauche ich?

Das hängt von Ihrem Aufenthaltszweck ab: Für Arbeit kommen Fachkräftevisum oder Blaue Karte EU in Frage. Für ein Studium benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG. Für Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug. Die Ausländerbehörde berät Sie zum passenden Titel.

Brauche ich einen Termin bei der Ausländerbehörde?

Ja, in nahezu allen deutschen Städten ist eine vorherige Terminvereinbarung über das Online-Terminportal der zuständigen Ausländerbehörde zwingend erforderlich. Ohne Termin werden Sie in der Regel abgewiesen. Buchen Sie Ihren Termin so früh wie möglich — die Wartezeiten betragen teilweise mehrere Wochen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Aufenthaltstitels?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Stadt, Art des Aufenthaltstitels und Auslastung der Behörde. Rechnen Sie mit 2 bis 12 Wochen. In Großstädten wie Berlin kann es deutlich länger dauern. Falls Ihr bisheriger Titel während der Bearbeitung abläuft, erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung, die Ihren Aufenthalt überbrückt.

Was kostet ein Aufenthaltstitel?

Die Gebühren richten sich nach der Art des Titels: Erstausstellung ab 100 EUR, Verlängerung ab 93 EUR, Niederlassungserlaubnis 113 EUR, Einbürgerung 255 EUR. Für Minderjährige gelten ermäßigte Gebühren. Die genauen Kosten sind in der Aufenthaltsverordnung (AufenthV §§ 44–53) geregelt.

Kann ich den Aufenthaltstitel online beantragen?

In einigen Städten (z. B. Berlin über das LEA-Portal) kann der Antrag online eingereicht werden. Die persönliche Vorsprache ist jedoch immer erforderlich — für die biometrische Erfassung (Foto, Fingerabdrücke) und die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

Behördengang nicht gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen, und wir ergänzen sie innerhalb von 48 Stunden.

Anfrage senden