Behördengänge Finanzamt
Finanzamt · Steuern & Abgaben
Das Finanzamt ist die zentrale Behörde für alle steuerlichen Angelegenheiten in Deutschland. Es ist zuständig für die Festsetzung und Erhebung von Steuern (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer u. a.), die Zuteilung von Steuernummern und die Bearbeitung von Steuererklärungen.
Die meisten Vorgänge können heute elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de) erledigt werden. Für die Steuererklärung ist die elektronische Abgabe in vielen Fällen Pflicht. Das zuständige Finanzamt richtet sich nach dem Wohnsitz (Privatpersonen) bzw. Betriebssitz (Unternehmen). Rechtsgrundlagen sind die Abgabenordnung (AO), das Einkommensteuergesetz (EStG), das Umsatzsteuergesetz (UStG) und weitere Steuergesetze.