Welche Aufgaben hat das Standesamt?
Das Standesamt ist zuständig für die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen, die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden), Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen und die Entgegennahme von Kirchenaustritten. Es führt die Personenstandsregister nach dem Personenstandsgesetz (PStG).
Welches Standesamt ist für mich zuständig?
Die Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Vorgang ab: Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt am Wohnort eines der beiden Partner zuständig. Für Geburtsurkunden das Standesamt des Geburtsortes. Für Sterbeurkunden das Standesamt des Sterbeortes. Für Kirchenaustritte in der Regel das Standesamt des aktuellen Wohnortes.
Was kosten Urkunden beim Standesamt?
Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde) kosten ab 12 EUR pro Exemplar. Internationale (mehrsprachige) Urkunden kosten ebenfalls ab 12 EUR. Beglaubigungen und Apostillen kosten zusätzlich. Die genauen Gebühren variieren je nach Kommune.
Brauche ich einen Termin beim Standesamt?
Für die Anmeldung der Eheschließung ist ein Termin in der Regel erforderlich, da beide Partner gemeinsam erscheinen müssen. Für einfache Urkundenbestellungen ist in vielen Standesämtern kein Termin nötig — viele Kommunen bieten zudem eine Online-Beantragung an.
Kann ich Urkunden online beantragen?
Ja, in vielen Kommunen können Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden mittlerweile online beantragt werden. Die Urkunde wird dann per Post zugesandt. Die Anmeldung der Eheschließung erfordert jedoch eine persönliche Vorsprache beider Partner.