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Beglaubigung von Dokumenten beim Bürgeramt

Bürgeramt · Amtliche Beglaubigung · Kopien & Abschriften

Beim Bürgeramt können Sie amtliche Beglaubigungen von Dokumentenkopien und Abschriften erhalten. Das Bürgeramt bestätigt mit Stempel und Unterschrift, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die Kosten beginnen ab 5 EUR pro Seite und variieren je nach Kommune.

Wichtig: Das Bürgeramt beglaubigt ausschließlich Kopien, keine Unterschriften — dafür ist ein Notar zuständig. Für ausländische Dokumente wird in der Regel eine Apostille oder Legalisation benötigt, die nicht beim Bürgeramt erhältlich ist.

Letzte Aktualisierung 26. März 2026
Zuständige Behörde Bürgeramt / Bürgerbüro
Verifizierung Geprüft durch AmtsGermany.de
AmtsGermany.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
Auf einen Blick

Beglaubigung — Zusammenfassung

Kosten
Ab 5,00 EUR pro Seite
Bearbeitungszeit
Sofort (am selben Tag)
Modalität
Persönlich beim Bürgeramt
Erforderliche Unterlagen

Was Sie zur Beglaubigung mitbringen müssen

Bringen Sie folgende Dokumente zum Bürgeramt mit.

📄
Originaldokument

Das Original, von dem eine beglaubigte Kopie angefertigt werden soll. Das Bürgeramt muss die Übereinstimmung prüfen können.

📋
Kopie des Dokuments

Bringen Sie bereits eine Kopie mit oder lassen Sie diese vor Ort anfertigen (ggf. gegen Kopiergebühr).

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Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Zur Identitätsfeststellung am Schalter.

💳
Zahlungsmittel

Bar oder EC-Karte (je nach Standort). Die Gebühr variiert je nach Gemeinde.

Schritt für Schritt

Ablauf der Beglaubigung beim Bürgeramt

So lassen Sie Ihre Dokumente amtlich beglaubigen.

  1. 1

    Termin vereinbaren (falls erforderlich)

    In vielen Städten benötigen Sie einen Termin beim Bürgeramt. Buchen Sie diesen über das Online-Terminportal Ihrer Stadt. Einige Bürgerämter bieten auch Beglaubigungen ohne Termin an.

  2. 2

    Original und Kopie vorlegen

    Legen Sie am Schalter das Originaldokument und die Kopie vor. Der Sachbearbeiter prüft, ob die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

  3. 3

    Gebühr bezahlen

    Die Gebühr beträgt ab 5,00 EUR pro Seite und variiert je nach Gemeinde. Bezahlung in der Regel bar oder per EC-Karte.

  4. 4

    Beglaubigte Kopie erhalten

    Die Kopie wird mit einem amtlichen Beglaubigungsvermerk (Stempel, Datum, Unterschrift) versehen und sofort ausgehändigt.

Gebühreninformation

Kosten der Beglaubigung

Gebühren — Beglaubigung von Dokumenten

Beglaubigung pro SeiteAb 5,00 EUR (je nach Kommune)
Kopiergebühr (falls vor Ort)Ca. 0,50 EUR pro Seite
ZahlungsartenBar oder EC-Karte
Praktische Hinweise

Tipps zur Beglaubigung

Kopien vorher anfertigen: Bringen Sie die Kopien bereits mit, um eventuelle Kopiergebühren und Wartezeiten zu vermeiden.

Nur Kopien, keine Unterschriften: Das Bürgeramt beglaubigt ausschließlich Kopien und Abschriften. Für Unterschriftenbeglaubigungen wenden Sie sich an einen Notar.

Ausländische Dokumente: Für die Verwendung ausländischer Urkunden in Deutschland benötigen Sie in der Regel eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder Legalisation — beides ist nicht beim Bürgeramt erhältlich.

Mehrere Kopien gleichzeitig: Wenn Sie mehrere beglaubigte Kopien benötigen, bringen Sie alle Kopien gleichzeitig mit, um mehrfache Termine zu vermeiden.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler bei der Beglaubigung

Original vergessen: Ohne das Originaldokument kann keine Beglaubigung durchgeführt werden. Das Bürgeramt muss die Übereinstimmung von Original und Kopie prüfen.

Unterschriftenbeglaubigung beim Bürgeramt versucht: Das Bürgeramt ist nur für Kopienbeglaubigungen zuständig. Für die Beglaubigung von Unterschriften müssen Sie einen Notar aufsuchen.

Ausländische Urkunden ohne Apostille: Das Bürgeramt kann in der Regel keine ausländischen Dokumente beglaubigen. Hierfür ist eine Apostille oder Legalisation durch die zuständige Behörde im Ausstellungsland erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zur Beglaubigung von Dokumenten

Was kostet eine Beglaubigung beim Bürgeramt?

Die Kosten beginnen ab 5,00 EUR pro Seite und variieren je nach Gemeinde. Manche Kommunen berechnen einen Pauschalpreis pro Dokument. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Bürgeramt nach den genauen Gebühren.

Kann das Bürgeramt Unterschriften beglaubigen?

Nein. Das Bürgeramt beglaubigt ausschließlich Kopien und Abschriften von Dokumenten. Für die Beglaubigung von Unterschriften ist ein Notar zuständig.

Welche Dokumente kann das Bürgeramt beglaubigen?

Das Bürgeramt kann Kopien von deutschen Dokumenten beglaubigen, z.B. Zeugnisse, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Personalausweis-Kopien, Rentenversicherungsnachweise. Für ausländische Dokumente benötigen Sie eine Apostille oder Legalisation.

Brauche ich einen Termin für eine Beglaubigung?

Das hängt von Ihrer Stadt ab. In vielen Städten ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Einige Bürgerämter bieten jedoch auch Beglaubigungen ohne Termin an. Informieren Sie sich vorab bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.

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