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Briefwahl beantragen

Wahlschein · Postwahl · Bundestag, Landtag, Kommunal & EU

Mit der Briefwahl können Sie Ihre Stimme bequem per Post abgeben, wenn Sie am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen können oder möchten. Die Briefwahl ist kostenlos und steht für alle Wahlen zur Verfügung: Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl und Europawahl.

Nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie die Briefwahl online, schriftlich (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) oder persönlich beim Bürgeramt beantragen. Der Antrag muss spätestens am Freitag vor der Wahl eingehen. Der ausgefüllte Wahlbrief muss am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

Letzte Aktualisierung 26. März 2026
Zuständige Behörde Gemeindewahlbehörde / Bürgeramt
Verifizierung Geprüft durch AmtsGermany.de
AmtsGermany.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
Auf einen Blick

Briefwahl — Zusammenfassung

Kosten
Kostenlos (inkl. Porto)
Antragsfrist
Bis Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr
Modalität
Online, per Post oder persönlich
Voraussetzungen

Was Sie für die Briefwahl benötigen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

📩
Wahlbenachrichtigung

Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung automatisch per Post, spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Briefwahl.

🗳️
Wahlberechtigung

Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein (automatisch bei Anmeldung). Deutsche Staatsbürgerschaft und Mindestalter 18 Jahre (Bundestagswahl) bzw. 16 Jahre (teilweise Kommunal-/Europawahl).

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Personalausweis (bei persönlichem Antrag)

Nur erforderlich, wenn Sie die Briefwahl persönlich beim Bürgeramt beantragen. Für den Online- oder Postweg genügt die Wahlbenachrichtigung.

Schritt für Schritt

So beantragen Sie die Briefwahl

Von der Wahlbenachrichtigung bis zum Einwurf des Wahlbriefs.

  1. 1

    Wahlbenachrichtigung erhalten

    Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen automatisch per Post zugesandt, spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie keine erhalten haben, wenden Sie sich an Ihr Wahlamt.

  2. 2

    Briefwahl beantragen

    Online: Über das Wahlportal Ihrer Stadt (QR-Code oder Link auf der Wahlbenachrichtigung). Per Post: Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und absenden. Persönlich: Beim Bürgeramt mit Personalausweis. Frist: Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr.

  3. 3

    Briefwahlunterlagen erhalten

    Sie erhalten per Post: Wahlschein, Stimmzettel, blauer Stimmzettelumschlag, roter Wahlbriefumschlag (adressiert und frankiert) und ein Merkblatt mit Anleitung.

  4. 4

    Stimmzettel ausfüllen

    Füllen Sie den Stimmzettel aus und stecken Sie ihn in den blauen Stimmzettelumschlag. Verschließen Sie diesen.

  5. 5

    Eidesstattliche Versicherung unterschreiben

    Unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein, dass Sie den Stimmzettel persönlich ausgefüllt haben.

  6. 6

    Wahlbrief rechtzeitig absenden

    Stecken Sie den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Senden Sie diesen per Post (portofrei innerhalb Deutschlands) oder werfen Sie ihn beim Bürgeramt ein. Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18:00 Uhr eingegangen sein.

Kosteninformation

Kosten der Briefwahl

Gebühren — Briefwahl

Antrag auf BriefwahlKostenlos
Porto Wahlbrief (innerhalb DE)Kostenlos (frankiert)
Porto Wahlbrief (aus dem Ausland)Selbst zu frankieren
Praktische Hinweise

Tipps zur Briefwahl

Frühzeitig absenden: Senden Sie den Wahlbrief mindestens 3–4 Tage vor dem Wahltag ab, um sicherzustellen, dass er rechtzeitig ankommt. Postlaufzeiten können variieren.

Persönlich abgeben: Sie können den Wahlbrief auch persönlich beim Bürgeramt oder der Briefwahlstelle einwerfen — so gehen Sie kein Risiko mit der Post ein.

Wahllokal-Option bleibt: Mit dem Wahlschein können Sie auch in einem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen, wenn Sie die Briefwahlunterlagen nicht abgeschickt haben.

Aus dem Ausland wählen: Deutsche im Ausland können ebenfalls Briefwahl beantragen. Beachten Sie jedoch die längeren Postlaufzeiten und frankieren Sie den Wahlbrief selbst.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler bei der Briefwahl

Wahlbrief zu spät abgeschickt: Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18:00 Uhr eingegangen sein. Zu spät eingehende Briefe werden nicht gezählt — unabhängig vom Poststempel.

Eidesstattliche Versicherung nicht unterschrieben: Ohne Ihre Unterschrift auf dem Wahlschein ist die Briefwahl ungültig. Vergessen Sie nicht, die eidesstattliche Versicherung zu unterzeichnen.

Stimmzettel nicht im blauen Umschlag: Der Stimmzettel muss im blauen Stimmzettelumschlag verschlossen sein, bevor er in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt wird. Ohne den blauen Umschlag ist die Wahlgeheimnis-Garantie verletzt und die Stimme ungültig.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zur Briefwahl

Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?

Der Antrag auf Briefwahl muss spätestens am Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. In Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) ist ein Antrag noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.

Kostet die Briefwahl etwas?

Nein. Die Beantragung und der Versand des Wahlbriefs innerhalb Deutschlands sind komplett kostenlos. Der rote Wahlbriefumschlag ist bereits frankiert.

Wann muss der Wahlbrief ankommen?

Der Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht gezählt, unabhängig vom Poststempel.

Kann ich trotz Briefwahl im Wahllokal wählen?

Ja. Mit dem Wahlschein können Sie auch in einem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen, sofern Sie die Briefwahlunterlagen noch nicht abgeschickt haben. Bringen Sie den Wahlschein und Ihren Personalausweis mit.

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