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Erweitertes Führungszeugnis beantragen

Bürgeramt · Bundesamt für Justiz · §30a BZRG

Das erweiterte Führungszeugnis nach §30a BZRG wird für Personen benötigt, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Im Gegensatz zum einfachen Führungszeugnis enthält es auch Verurteilungen, die normalerweise nicht aufgeführt werden — insbesondere wegen Sexual- und Gewaltdelikten. Die Rechtsgrundlage bilden §30a BZRG und §72a SGB VIII.

Die Beantragung erfolgt entweder online über das Bundesamt für Justiz (mit eID-Funktion des Personalausweises) oder persönlich beim Bürgeramt. In beiden Fällen ist ein Aufforderungsschreiben des Arbeitgebers oder der Organisation erforderlich.

Letzte Aktualisierung 26. März 2026
Zuständige Behörde Bürgeramt / Bundesjustizamt
Rechtsgrundlage §30a BZRG, §72a SGB VIII
AmtsGermany.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
Auf einen Blick

Erweitertes Führungszeugnis — Zusammenfassung

Kosten
13,00 EUR
Bearbeitungszeit
1–2 Wochen (Zustellung per Post)
Modalität
Online (eID) oder persönlich
Erforderliche Unterlagen

Dokumente für das erweiterte Führungszeugnis

Folgende Unterlagen müssen Sie beim Antrag vorlegen.

🪪
Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Original zur Identitätsfeststellung. Für den Online-Antrag benötigen Sie die eID-Funktion des Personalausweises.

📝
Aufforderungsschreiben des Arbeitgebers / der Organisation

Schriftliche Bestätigung, dass ein erweitertes Führungszeugnis für Ihre Tätigkeit erforderlich ist. Muss den Zweck und die Rechtsgrundlage (§30a BZRG) nennen.

💳
Zahlungsmittel (13,00 EUR)

Barzahlung oder EC-Karte beim Bürgeramt; Online-Bezahlung per Überweisung oder ePayment beim Bundesjustizamt.

📧
Aktuelle Meldeadresse

Das Führungszeugnis wird per Post an Ihre Meldeadresse versandt. Stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldung aktuell ist.

Schritt für Schritt

So beantragen Sie das erweiterte Führungszeugnis

Online über das Bundesjustizamt oder persönlich beim Bürgeramt.

  1. 1

    Aufforderungsschreiben vom Arbeitgeber einholen

    Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, Verein oder Ihre Organisation um ein schriftliches Aufforderungsschreiben. Dieses muss bestätigen, dass Sie eine Tätigkeit ausüben, die ein erweitertes Führungszeugnis nach §30a BZRG erfordert.

  2. 2

    Antragsmethode wählen

    Online: Besuchen Sie www.bundesjustizamt.de und nutzen Sie die eID-Funktion Ihres Personalausweises. Persönlich: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.

  3. 3

    Antrag ausfüllen und Aufforderungsschreiben vorlegen

    Geben Sie an, dass Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen und legen Sie das Aufforderungsschreiben vor (online als Scan hochladen oder persönlich im Original mitbringen).

  4. 4

    Gebühr von 13,00 EUR bezahlen

    Die Gebühr kann beim Bürgeramt bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Beim Online-Antrag erfolgt die Zahlung per Überweisung oder ePayment.

  5. 5

    Führungszeugnis per Post erhalten

    Das erweiterte Führungszeugnis wird innerhalb von 1–2 Wochen per Post an Ihre Meldeadresse zugestellt. Bei Beantragung zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O") wird es direkt an die Behörde geschickt.

Gebühreninformation

Kosten und Zahlungsmöglichkeiten

Gebühren — Erweitertes Führungszeugnis

Erweitertes Führungszeugnis13,00 EUR
Zahlungsart BürgeramtBar oder EC-Karte
Zahlungsart OnlineÜberweisung / ePayment
Praktische Hinweise

Tipps zum erweiterten Führungszeugnis

Online-Antrag ist schneller: Über das Portal des Bundesjustizamts können Sie den Antrag bequem von zu Hause stellen. Sie benötigen dafür einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und die AusweisApp2.

Belegart beachten: Wählen Sie Belegart „N" (zur privaten Verwendung, z.B. Vorlage beim Arbeitgeber) oder Belegart „O" (zur Vorlage bei einer Behörde — wird direkt an die Behörde gesandt).

Gültigkeit: Ein Führungszeugnis hat keine offizielle Gültigkeitsdauer. In der Praxis akzeptieren die meisten Arbeitgeber ein Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate ist.

Ehrenamtliche Tätigkeit: Wer ein erweitertes Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt, kann von der Gebühr befreit werden. Die Organisation muss dies bescheinigen.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler beim Antrag

Kein Aufforderungsschreiben dabei: Ohne das schriftliche Aufforderungsschreiben des Arbeitgebers oder der Organisation kann kein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt werden. Nur ein einfaches Führungszeugnis ist ohne möglich.

Einfaches statt erweitertes Zeugnis beantragt: Achten Sie beim Antrag ausdrücklich darauf, dass Sie ein „erweitertes" Führungszeugnis beantragen. Ein nachträglicher Wechsel ist nicht möglich, und die Gebühr wird nicht erstattet.

Veraltete Meldeadresse: Das Führungszeugnis wird an Ihre Meldeadresse geschickt. Wenn Sie kürzlich umgezogen sind, melden Sie sich zuerst um, bevor Sie den Antrag stellen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zum erweiterten Führungszeugnis

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem erweiterten Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis nach §30a BZRG enthält zusätzliche Eintragungen, die im einfachen Führungszeugnis nicht aufgeführt werden. Dazu zählen insbesondere Verurteilungen wegen Sexualdelikten und Delikten gegen die persönliche Freiheit — auch unterhalb der üblichen Eintragungsgrenzen. Es wird für Tätigkeiten benötigt, die den Kontakt mit Kindern und Jugendlichen beinhalten.

Wer braucht ein erweitertes Führungszeugnis?

Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten: Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, Sozialpädagogen, Trainer im Sportverein, Jugendleiter, Betreuer in Ferienlagern und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Pflicht ergibt sich aus §72a SGB VIII.

Kann ich das erweiterte Führungszeugnis online beantragen?

Ja, über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de) können Sie das erweiterte Führungszeugnis beantragen. Sie benötigen dafür einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und die AusweisApp2. Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.

Wie lange dauert die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses?

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1 bis 2 Wochen. Das Führungszeugnis wird per Post an Ihre Meldeadresse zugestellt. Eine Express-Bearbeitung ist leider nicht möglich.

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