Erweitertes Führungszeugnis beantragen
Bürgeramt · Bundesamt für Justiz · §30a BZRG
Das erweiterte Führungszeugnis nach §30a BZRG wird für Personen benötigt, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Im Gegensatz zum einfachen Führungszeugnis enthält es auch Verurteilungen, die normalerweise nicht aufgeführt werden — insbesondere wegen Sexual- und Gewaltdelikten. Die Rechtsgrundlage bilden §30a BZRG und §72a SGB VIII.
Die Beantragung erfolgt entweder online über das Bundesamt für Justiz (mit eID-Funktion des Personalausweises) oder persönlich beim Bürgeramt. In beiden Fällen ist ein Aufforderungsschreiben des Arbeitgebers oder der Organisation erforderlich.