Hundesteuer anmelden
Gemeindesteuer · Steuermarke · Pflichtanmeldung für Hundehalter
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer (Gemeindesteuer), die von jeder Gemeinde individuell erhoben wird. Sie ist keine Bundessteuer — daher variieren die Steuersätze erheblich von Stadt zu Stadt. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Anschaffung oder dem Zuzug in die Gemeinde anzumelden.
Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die der Hund in der Öffentlichkeit tragen muss. Für Listenhunde (als gefährlich eingestufte Rassen) gelten deutlich höhere Steuersätze. Einige Gemeinden bieten Ermäßigungen für Hunde aus dem Tierheim an.