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Hundesteuer anmelden

Gemeindesteuer · Steuermarke · Pflichtanmeldung für Hundehalter

Gemischt

Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer (Gemeindesteuer), die von jeder Gemeinde individuell erhoben wird. Sie ist keine Bundessteuer — daher variieren die Steuersätze erheblich von Stadt zu Stadt. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Anschaffung oder dem Zuzug in die Gemeinde anzumelden.

Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die der Hund in der Öffentlichkeit tragen muss. Für Listenhunde (als gefährlich eingestufte Rassen) gelten deutlich höhere Steuersätze. Einige Gemeinden bieten Ermäßigungen für Hunde aus dem Tierheim an.

Letzte Aktualisierung 26. März 2026
Zuständige Behörde Gemeinde / Bürgeramt / Steueramt
Art der Steuer Kommunale Steuer (Gemeindesteuer)
AmtsGermany.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
Auf einen Blick

Hundesteuer — Zusammenfassung

Kosten (jährlich)
90–180 EUR (je nach Stadt & Rasse)
Anmeldefrist
Innerhalb von 2 Wochen
Modalität
Online, per Post oder persönlich
Steuersätze 2026

Hundesteuer nach Stadt (Beispiele)

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Die Sätze variieren je nach Kommune.

Stadt 1. Hund / Jahr Listenhund / Jahr
Berlin 120,00 EUR 180,00 EUR
München 100,00 EUR 800,00 EUR
Hamburg 90,00 EUR 600,00 EUR
Köln 156,00 EUR 672,00 EUR
Frankfurt am Main 102,00 EUR 900,00 EUR
Düsseldorf 96,00 EUR 600,00 EUR

Angaben ohne Gewähr. Für den zweiten und jeden weiteren Hund erhöht sich die Steuer in den meisten Gemeinden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach den aktuellen Sätzen.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente für die Anmeldung der Hundesteuer

🪪
Personalausweis oder Reisepass

Zur Identitätsfeststellung des Hundehalters.

🐕
Angaben zum Hund

Rasse, Geburtsdatum (oder geschätztes Alter), Geschlecht und ggf. Chipnummer (Transponder-Nummer).

📄
Impfpass / Heimtierausweis (empfohlen)

Nicht überall Pflicht, aber hilfreich zur Angabe der Chipnummer und des Alters.

📝
Nachweis über Haftpflichtversicherung (bei Listenhunden)

Für als gefährlich eingestufte Hunderassen ist in vielen Bundesländern eine Haftpflichtversicherung Pflicht.

Schritt für Schritt

So melden Sie Ihren Hund zur Hundesteuer an

  1. 1

    Anmeldeformular besorgen

    Laden Sie das Hundesteuer-Anmeldeformular von der Webseite Ihrer Stadt herunter oder holen Sie es beim Bürgeramt bzw. Steueramt ab. Viele Städte bieten auch eine Online-Anmeldung an.

  2. 2

    Formular mit Hunde- und Halterdaten ausfüllen

    Tragen Sie Ihre persönlichen Daten sowie die Angaben zum Hund ein: Rasse, Geburtsdatum, Geschlecht, Chipnummer und Datum der Anschaffung.

  3. 3

    Anmeldung einreichen

    Reichen Sie die Anmeldung online, per Post oder persönlich beim zuständigen Amt ein. Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung des Hundes oder Zuzug erfolgen.

  4. 4

    Steuerbescheid und Steuermarke erhalten

    Nach der Anmeldung erhalten Sie per Post einen Steuerbescheid mit dem jährlichen Steuerbetrag sowie eine Hundesteuermarke. Die Steuermarke muss der Hund in der Öffentlichkeit am Halsband tragen.

  5. 5

    Hundesteuer jährlich bezahlen

    Die Hundesteuer wird in der Regel jährlich oder halbjährlich fällig. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift, Überweisung oder bar. Richten Sie am besten ein SEPA-Lastschriftmandat ein.

Gebühreninformation

Übersicht der Kosten

Hundesteuer — Kostenübersicht

AnmeldungKostenlos
Erster Hund (jährlich)Ca. 90–156 EUR (je nach Stadt)
Listenhund (jährlich)Ca. 180–900 EUR (je nach Stadt)
Zweiter Hund (jährlich)Erhöhter Satz (je nach Stadt)
ZahlungsrhythmusJährlich oder halbjährlich
Praktische Hinweise

Tipps zur Hundesteuer

Ermäßigungen prüfen: Viele Gemeinden bieten Ermäßigungen oder Befreiungen für Blindenführhunde, Rettungshunde, Diensthunde und Hunde aus dem Tierheim. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

Steuermarke immer mitführen: Die Hundesteuermarke muss der Hund in der Öffentlichkeit am Halsband tragen. Bei Kontrollen durch das Ordnungsamt kann ein Bußgeld verhängt werden, wenn die Marke fehlt.

Abmeldung nicht vergessen: Bei Abgabe, Tod des Hundes oder Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden und ggf. in der neuen Gemeinde neu anmelden.

SEPA-Lastschrift einrichten: Richten Sie ein Lastschriftmandat ein, um Mahngebühren bei verspäteter Zahlung zu vermeiden.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler bei der Hundesteuer

Hund nicht angemeldet: Die Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder und die rückwirkende Nachzahlung der Steuer ab dem Zeitpunkt der Anschaffung.

Rasse falsch angegeben: Besonders bei Mischlingen, die einer Listenrasse ähneln, kann eine falsche Rasseangabe Probleme verursachen. Im Zweifelsfall lassen Sie die Rasse vom Tierarzt bestätigen.

Nach Umzug nicht neu angemeldet: Bei Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Hund dort neu anmelden. Die Hundesteuermarke der alten Gemeinde ist nicht mehr gültig.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zur Hundesteuer

Wie viel kostet die Hundesteuer?

Die Hundesteuer variiert stark je nach Gemeinde. Beispiele für den ersten Hund pro Jahr: Berlin 120 EUR, München 100 EUR, Hamburg 90 EUR, Köln 156 EUR. Für Listenhunde (gefährliche Rassen) sind die Sätze deutlich höher.

Wann muss ich meinen Hund anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug in die Gemeinde bei der zuständigen Stelle anmelden.

Was sind Listenhunde und kosten sie mehr?

Listenhunde sind als gefährlich eingestufte Hunderassen (z.B. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier). Die Einstufung variiert je nach Bundesland. Für Listenhunde gelten deutlich höhere Steuersätze, z.B. in Berlin 180 EUR statt 120 EUR pro Jahr.

Gibt es Ermäßigungen bei der Hundesteuer?

Ja, viele Gemeinden bieten Ermäßigungen oder Befreiungen für: Blindenführhunde, Rettungshunde, Jagdhunde (mit Jagdschein), Hunde aus dem Tierheim (oft im ersten Jahr), Hunde von Schwerbehinderten. Die Regelungen variieren je nach Kommune.

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Die Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Zusätzlich muss die Hundesteuer rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Anschaffung nachgezahlt werden.

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