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Wohnungsgeberbestätigung

Vermieterbestätigung · §19 BMG · Pflichtdokument für Anmeldung

Formular

Die Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbestätigung oder Einzugsbestätigung) ist ein Pflichtdokument nach §19 Bundesmeldegesetz (BMG). Der Vermieter (Wohnungsgeber) muss diese Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug des Mieters ausstellen.

Sie wird zwingend für die Anmeldung und Ummeldung beim Bürgeramt benötigt. Die Ausstellung ist kostenlos. Bei Verweigerung durch den Vermieter droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 EUR. Das Formular ist als PDF-Download auf der Webseite Ihrer Stadt verfügbar.

Letzte Aktualisierung 26. März 2026
Zuständige Behörde Bürgeramt (Meldebehörde)
Rechtsgrundlage §19 BMG (Bundesmeldegesetz)
AmtsGermany.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
Auf einen Blick

Wohnungsgeberbestätigung — Zusammenfassung

Kosten
Kostenlos
Frist
Innerhalb von 2 Wochen nach Einzug
Modalität
Formular vom Vermieter ausfüllen lassen
Inhalt des Formulars

Pflichtangaben der Wohnungsgeberbestätigung

Folgende Angaben muss die Wohnungsgeberbestätigung enthalten.

👤
Name und Anschrift des Wohnungsgebers

Vollständiger Name und Adresse des Vermieters bzw. der Hausverwaltung.

📍
Anschrift der Wohnung

Vollständige Adresse der Wohnung, in die eingezogen wird (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort).

📅
Datum des Einzugs

Das genaue Datum, an dem der Mieter in die Wohnung eingezogen ist.

👥
Namen aller einziehenden Personen

Vor- und Nachnamen aller Personen, die in die Wohnung einziehen (einschließlich Kinder).

✍️
Unterschrift des Wohnungsgebers

Eigenhändige Unterschrift des Vermieters oder einer bevollmächtigten Person (z.B. Hausverwaltung).

Schritt für Schritt

So erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung

Von der Beschaffung des Formulars bis zur Vorlage beim Bürgeramt.

  1. 1

    Formular herunterladen

    Laden Sie das Formular der Wohnungsgeberbestätigung von der Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde als PDF herunter. Es gibt kein einheitliches Bundesformular, aber alle Versionen enthalten die gleichen Pflichtangaben nach §19 BMG.

  2. 2

    Formular dem Vermieter geben

    Geben Sie das Formular Ihrem Vermieter (oder der Hausverwaltung). Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, es innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszufüllen und zu unterschreiben.

  3. 3

    Ausgefüllte Bestätigung erhalten

    Prüfen Sie, ob alle Pflichtangaben korrekt und vollständig ausgefüllt sind: Name des Vermieters, Adresse der Wohnung, Einzugsdatum, Namen aller einziehenden Personen und Unterschrift.

  4. 4

    Beim Bürgeramt vorlegen

    Bringen Sie die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung zusammen mit Ihrem Personalausweis zur Anmeldung oder Ummeldung beim Bürgeramt mit. Ohne dieses Dokument kann die Anmeldung nicht durchgeführt werden.

Kosteninformation

Kosten und Bußgelder

Kosten — Wohnungsgeberbestätigung

WohnungsgeberbestätigungKostenlos
Bußgeld bei Verweigerung (Vermieter)Bis zu 1.000 EUR
Bußgeld bei ScheinanmeldungBis zu 50.000 EUR
Praktische Hinweise

Tipps zur Wohnungsgeberbestätigung

Formular rechtzeitig besorgen: Laden Sie das Formular bereits vor dem Umzug herunter und geben Sie es dem Vermieter rechtzeitig. Viele Vermieter kennen die Pflicht und haben eigene Formulare.

Eigentümer als Wohnungsgeber: Wenn Sie Eigentümer der Wohnung sind, können Sie die Bestätigung selbst ausfüllen und unterschreiben.

WG-Einzug: Bei Einzug in eine WG ist der Hauptmieter oder der Vermieter als Wohnungsgeber zuständig. Klären Sie im Vorfeld, wer die Bestätigung ausstellt.

Hausverwaltung kontaktieren: Bei größeren Wohnanlagen übernimmt oft die Hausverwaltung die Ausstellung. Fragen Sie Ihren Vermieter, ob die Hausverwaltung zuständig ist.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler bei der Wohnungsgeberbestätigung

Frist verpasst: Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug erfolgen. Fordern Sie die Bestätigung rechtzeitig vom Vermieter an, um die Frist einzuhalten.

Unvollständige Angaben: Fehlende Angaben wie das Einzugsdatum oder die Unterschrift des Vermieters führen dazu, dass die Bestätigung beim Bürgeramt nicht akzeptiert wird.

Mietvertrag als Ersatz: Der Mietvertrag ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung. Beides sind verschiedene Dokumente — das Bürgeramt verlangt explizit die Bestätigung nach §19 BMG.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument nach §19 BMG, mit dem der Vermieter (Wohnungsgeber) den Einzug eines Mieters bestätigt. Sie wird bei jeder Anmeldung und Ummeldung beim Bürgeramt benötigt.

Muss der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?

Ja. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen. Verweigert er dies, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 EUR.

Wo bekomme ich das Formular für die Wohnungsgeberbestätigung?

Das Formular ist auf der Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde als PDF-Download kostenlos verfügbar. Suchen Sie auf der Webseite nach „Wohnungsgeberbestätigung" oder „Vermieterbestätigung".

Was passiert, wenn der Vermieter die Bestätigung verweigert?

Teilen Sie dies der Meldebehörde mit. Die Behörde kann den Vermieter anschreiben und auf seine Pflicht hinweisen. Dem Vermieter droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 EUR bei Verweigerung.

Kostet die Wohnungsgeberbestätigung etwas?

Nein. Die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung ist kostenlos. Der Vermieter darf keine Gebühr dafür verlangen.

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