Wohnungsgeberbestätigung
Vermieterbestätigung · §19 BMG · Pflichtdokument für Anmeldung
Die Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbestätigung oder Einzugsbestätigung) ist ein Pflichtdokument nach §19 Bundesmeldegesetz (BMG). Der Vermieter (Wohnungsgeber) muss diese Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug des Mieters ausstellen.
Sie wird zwingend für die Anmeldung und Ummeldung beim Bürgeramt benötigt. Die Ausstellung ist kostenlos. Bei Verweigerung durch den Vermieter droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 EUR. Das Formular ist als PDF-Download auf der Webseite Ihrer Stadt verfügbar.