Arbeitsunfall melden
Berufsgenossenschaft · Unfallversicherung

Berufsgenossenschaft · Unfallversicherung
Unfallhergang sofort dokumentieren: Was ist passiert? Wann? Wo? Zeugen? Erste Hilfe geleistet?
Bei Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus: SOFORT zum D-Arzt (nicht zum Hausarzt!).
Arbeitgeber füllt die Unfallanzeige aus. Download auf dguv.de oder über das BG-Serviceportal.
Falls vorhanden: Der Betriebsrat muss die Unfallanzeige mit unterschreiben.
Innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntwerden an die zuständige Berufsgenossenschaft senden.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Unfallanzeige | Kostenlos |
| D-Arzt-Behandlung | Kostenlos (BG zahlt) |
| Rehabilitation | Kostenlos (BG zahlt) |
| Verletztengeld | 80% des Bruttoentgelts |
| Bußgeld bei Nichtmeldung | Bis 10.000 EUR |
Bußgeld bis 10.000 EUR für den Arbeitgeber. Außerdem: persönliche Haftung!
Bei Arbeitsunfall: IMMER zum Durchgangsarzt (D-Arzt). Der Hausarzt darf nicht behandeln.
3 Tage ab Bekanntwerden. Bei Verspätung: Trotzdem melden — besser spät als nie.