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Berufsgenossenschaft · BK-Verfahren

SchriftlichDGUV BK-Info

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
📋
Meldung
Arbeitgeber + Arzt
Dauer
Monate bis >1 Jahr

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Verdacht melden

Arbeitgeber, Arzt ODER Krankenkasse melden den Verdacht an die BG. Arbeitnehmer können auch selbst formlos melden.

2

BG prüft

Die BG leitet das Feststellungsverfahren ein: Arbeitsanamnese, Expositionsermittlung, medizinische Gutachten.

3

Gutachten

Ein Gutachter prüft: Liegt eine BK vor? Besteht ein Zusammenhang zwischen Arbeit und Erkrankung?

4

Bescheid

Die BG entscheidet: BK anerkannt oder abgelehnt. Bei Anerkennung: Leistungen (Behandlung, Rente, Umschulung).

5

Ggf. Widerspruch

Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb 1 Monat (kostenlos). Danach: Sozialgericht (ebenfalls kostenlos).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AnzeigeKostenlos
FeststellungsverfahrenKostenlos (BG trägt alles)
GutachtenKostenlos (BG beauftragt)
Behandlung bei AnerkennungKostenlos (BG zahlt)
Widerspruch + SozialgerichtKostenlos

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Nicht gemeldet

Ärzte und Arbeitgeber MUSS melden. Arbeitnehmer KÖNNEN selbst melden — formlos!

❌ Arbeitsanamnese unvollständig

Alle bisherigen Tätigkeiten und Expositionen auflisten — auch Jahrzehnte zurückliegende.

❌ Widerspruchsfrist verpasst

1 Monat nach Bescheid. Danach rechtskräftig!

❓ Häufig gestellte Fragen

Wer meldet eine Berufskrankheit?
Arbeitgeber, Arzt und Krankenkasse sind meldepflichtig. Arbeitnehmer können auch selbst formlos melden.
Was kostet das Verfahren?
Komplett kostenlos. Die BG trägt alle Kosten: Gutachten, Behandlung, Verfahren.
Wie lange dauert es?
Das Feststellungsverfahren dauert Monate bis über 1 Jahr.
Was bekomme ich bei Anerkennung?
Alle Behandlungskosten, ggf. Umschulung, Verletztengeld, Unfallrente (bei MdE 20%+).

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