Berufskrankheit anzeigen
Berufsgenossenschaft · BK-Verfahren

Berufsgenossenschaft · BK-Verfahren
Arbeitgeber, Arzt ODER Krankenkasse melden den Verdacht an die BG. Arbeitnehmer können auch selbst formlos melden.
Die BG leitet das Feststellungsverfahren ein: Arbeitsanamnese, Expositionsermittlung, medizinische Gutachten.
Ein Gutachter prüft: Liegt eine BK vor? Besteht ein Zusammenhang zwischen Arbeit und Erkrankung?
Die BG entscheidet: BK anerkannt oder abgelehnt. Bei Anerkennung: Leistungen (Behandlung, Rente, Umschulung).
Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb 1 Monat (kostenlos). Danach: Sozialgericht (ebenfalls kostenlos).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Anzeige | Kostenlos |
| Feststellungsverfahren | Kostenlos (BG trägt alles) |
| Gutachten | Kostenlos (BG beauftragt) |
| Behandlung bei Anerkennung | Kostenlos (BG zahlt) |
| Widerspruch + Sozialgericht | Kostenlos |
Ärzte und Arbeitgeber MUSS melden. Arbeitnehmer KÖNNEN selbst melden — formlos!
Alle bisherigen Tätigkeiten und Expositionen auflisten — auch Jahrzehnte zurückliegende.
1 Monat nach Bescheid. Danach rechtskräftig!