Unfallrente (Verletztenrente)
Berufsgenossenschaft · Geldleistung

Berufsgenossenschaft · Geldleistung
Die Unfallrente basiert auf dem gemeldeten Arbeitsunfall oder der anerkannten Berufskrankheit.
Die BG beauftragt Gutachter, die die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) feststellen.
Bei MdE 20% oder mehr (über 26 Wochen): Verletztenrente. KEIN Antrag nötig — BG handelt von Amts wegen.
Berechnung: Vollrente = 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes (JAV). Teilrente = Vollrente × MdE-Prozent.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antrag | Nicht erforderlich |
| Vollrente (MdE 100%) | 2/3 des JAV |
| Beispiel: JAV 45.000 EUR, MdE 50% | Ca. 1.250 EUR/Monat |
| Mindestrente (MdE 20%) | Ca. 527 EUR/Monat |
| Dauer | Lebenslang bei dauerhafter MdE |
Die BG handelt von Amts wegen. Ein separater Antrag ist nicht nötig (schadet aber auch nicht).
Unter MdE 20%: KEINE Rente. Aber: Alle Behandlungskosten werden trotzdem von der BG übernommen.
Wenn die MdE zu niedrig festgesetzt wird: Widerspruch innerhalb 1 Monat!