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Unfallrente (Verletztenrente)

Berufsgenossenschaft · Geldleistung

Von Amts wegenDGUV Rente

📋 Auf einen Blick

💰
Vollrente
2/3 des JAV
📋
Antrag
Nicht nötig
Dauer
Lebenslang

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Arbeitsunfall melden

Die Unfallrente basiert auf dem gemeldeten Arbeitsunfall oder der anerkannten Berufskrankheit.

2

BG prüft MdE

Die BG beauftragt Gutachter, die die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) feststellen.

3

Bescheid erhalten

Bei MdE 20% oder mehr (über 26 Wochen): Verletztenrente. KEIN Antrag nötig — BG handelt von Amts wegen.

4

Rente erhalten

Berechnung: Vollrente = 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes (JAV). Teilrente = Vollrente × MdE-Prozent.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragNicht erforderlich
Vollrente (MdE 100%)2/3 des JAV
Beispiel: JAV 45.000 EUR, MdE 50%Ca. 1.250 EUR/Monat
Mindestrente (MdE 20%)Ca. 527 EUR/Monat
DauerLebenslang bei dauerhafter MdE

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Antrag gestellt statt abzuwarten

Die BG handelt von Amts wegen. Ein separater Antrag ist nicht nötig (schadet aber auch nicht).

❌ MdE unter 20%

Unter MdE 20%: KEINE Rente. Aber: Alle Behandlungskosten werden trotzdem von der BG übernommen.

❌ Widerspruch vergessen

Wenn die MdE zu niedrig festgesetzt wird: Widerspruch innerhalb 1 Monat!

❓ Häufig gestellte Fragen

Ab wann bekomme ich eine Unfallrente?
Ab MdE 20%, die länger als 26 Wochen nach dem Unfall besteht.
Muss ich einen Antrag stellen?
Nein! Die BG handelt von Amts wegen. Sie müssen nichts beantragen.
Wie wird die Rente berechnet?
Vollrente = 2/3 des JAV (Jahresarbeitsverdienst). Teilrente = Vollrente × MdE%.
Ist die Unfallrente steuerfrei?
Ja! Die Verletztenrente ist komplett steuerfrei.

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