Wegeunfall melden (Arbeitsweg)
Berufsgenossenschaft · §8 SGB VII

Berufsgenossenschaft · §8 SGB VII
Route, Uhrzeit, Unfallhergang, Zeugen dokumentieren. Bei Verkehrsunfall: Polizei rufen.
Wie beim Arbeitsunfall: SOFORT zum Durchgangsarzt (nicht zum Hausarzt!).
Arbeitgeber informieren — er füllt die Unfallanzeige U 1000 aus (markiert als Wegeunfall).
Die BG übernimmt alle Kosten: Behandlung, Reha, Verletztengeld, ggf. Unfallrente.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Meldung | Kostenlos |
| Behandlung | Kostenlos (BG zahlt) |
| Verletztengeld | 80% des Bruttoentgelts |
| Unfallrente | Bei MdE 20%+ |
Einkaufen, Tanken, Freunde besuchen — private Umwege sind NICHT versichert!
Bei Wegeunfall: IMMER zum Durchgangsarzt. Sonst kann die BG die Übernahme verweigern.
Ohne Meldung: Keine BG-Leistungen. Die Krankenkasse springt ein — aber mit Zuzahlungen.