Widerspruch gegen BG-Bescheid
Berufsgenossenschaft · Rechtsbehelfe

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Was genau wurde abgelehnt oder falsch festgesetzt? MdE zu niedrig? Leistung verweigert? Beitrag zu hoch?
Formlos, schriftlich: Aktenzeichen, „Ich lege Widerspruch ein“, Begründung. Einschreiben empfohlen.
1 Monat ab Zustellung des Bescheids. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung.
Die BG prüft den Widerspruch. Dauer: 3–6 Monate. Ggf. neues Gutachten.
Klage beim Sozialgericht innerhalb 1 Monat nach Widerspruchsbescheid. KOSTENFREI!
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Widerspruch | Kostenlos |
| Sozialgericht | Kostenlos (gebührenfrei!) |
| Rechtsanwalt (optional) | Ab ca. 300 EUR |
| Sozialverbände (VdK, SoVD) | Kostenlose Rechtsberatung |
Nach 1 Monat: Bescheid rechtskräftig. Kein Widerspruch mehr möglich!
SCHRIFTLICH widersprechen! Mündlich reicht nicht. Einschreiben empfohlen.
Erst Widerspruch bei der BG, DANN Klage beim Sozialgericht. Reihenfolge beachten!