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Abriss eines Baudenkmals

Denkmalschutzbehörde · Sondergenehmigung

📋 Auf einen Blick

⚠️
Nur bei
Unzumutbarkeit
💰
Bußgeld
Bis 500.000 EUR
📋
Nachweis
Alle Alternativen

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Alternativen prüfen

Verkauf, Förderung, Umnutzung, Teilerhalt — ALLE Alternativen müssen ausgeschöpft sein.

2

Wirtschaftliche Unzumutbarkeit nachweisen

Der Eigentümer muss nachweisen, dass Erhalt/Sanierung wirtschaftlich unmöglich ist.

3

Antrag bei Denkmalschutzbehörde

Sondergenehmigung beantragen. Alle Nachweise + Gutachten beilegen.

4

Prüfung

Die Behörde prüft intensiv. Häufig: Ablehnung. Abriss ist absoluter Ausnahmefall!

5

Ggf. Dokumentation

Wird der Abriss genehmigt: Oft Auflage zur fotografischen/bauhistorischen Dokumentation.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragBis 1.500 EUR
Gutachten2.000–10.000 EUR
Bußgeld ohne GenehmigungBis 500.000 EUR
Wiederaufbau (bei illegalem Abriss)Möglich! Auf Kosten des Eigentümers

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne Genehmigung abgerissen

Bußgeld bis 500.000 EUR + Wiederaufbaupflicht. STRAFTAT!

❌ Alternativen nicht geprüft

Alle Alternativen müssen ausgeschöpft sein: Förderung, Verkauf, Umnutzung.

❌ Wirtschaftlichkeitsberechnung mangelhaft

Muss nachvollziehbar und detailliert sein. Steuerberater einschalten!

❓ Häufig gestellte Fragen

Kann ich ein Denkmal abreissen?
Nur im absoluten Ausnahmefall bei nachgewiesener wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.
Was droht bei illegalem Abriss?
Bußgeld bis 500.000 EUR + Wiederaufbaupflicht + Strafanzeige.
Was muss ich nachweisen?
Wirtschaftliche Unzumutbarkeit + alle Alternativen ausgeschöpft (Förderung, Verkauf, Umnutzung).
Wie oft wird der Abriss genehmigt?
Selten! Die meisten Anträge werden abgelehnt. Abriss ist absoluter Ausnahmefall.

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