Abriss eines Baudenkmals
Denkmalschutzbehörde · Sondergenehmigung

Denkmalschutzbehörde · Sondergenehmigung
Verkauf, Förderung, Umnutzung, Teilerhalt — ALLE Alternativen müssen ausgeschöpft sein.
Der Eigentümer muss nachweisen, dass Erhalt/Sanierung wirtschaftlich unmöglich ist.
Sondergenehmigung beantragen. Alle Nachweise + Gutachten beilegen.
Die Behörde prüft intensiv. Häufig: Ablehnung. Abriss ist absoluter Ausnahmefall!
Wird der Abriss genehmigt: Oft Auflage zur fotografischen/bauhistorischen Dokumentation.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antrag | Bis 1.500 EUR |
| Gutachten | 2.000–10.000 EUR |
| Bußgeld ohne Genehmigung | Bis 500.000 EUR |
| Wiederaufbau (bei illegalem Abriss) | Möglich! Auf Kosten des Eigentümers |
Bußgeld bis 500.000 EUR + Wiederaufbaupflicht. STRAFTAT!
Alle Alternativen müssen ausgeschöpft sein: Förderung, Verkauf, Umnutzung.
Muss nachvollziehbar und detailliert sein. Steuerberater einschalten!