Denkmal-Fördermittel beantragen
Denkmalschutzbehörde · Zuschüsse

Denkmalschutzbehörde · Zuschüsse
KfW 261 (Effizienzhaus Denkmal), Landesförderung, Bund-Sonderprogramm, Deutsche Stiftung Denkmalschutz.
ALLE Fördermittel müssen VOR Baubeginn beantragt werden! Nachträglich = Ablehnung.
Genehmigung ist Voraussetzung für die meisten Förderprogramme.
Bei Bewilligung: Zuschuss oder zinsverbilligter Kredit. Oft 20–50% der Sanierungskosten.
Arbeiten durchführen, Rechnungen einreichen, Fördermittel erhalten.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| KfW 261 (Denkmal) | Bis 150.000 EUR Kredit + Tilgungszuschuss |
| NRW-Landesförderung (NEU 2026) | Bis 50% für Private |
| Dt. Stiftung Denkmalschutz | Zuschüsse (Frist: 31. August) |
| Bund-Sonderprogramm | 50 Mio. EUR jährlich |
NACHTRÄGLICHE Anträge werden abgelehnt! Immer VOR Baubeginn.
Mehrere Programme kombinierbar! KfW + Land + Stiftung = maximale Förderung.
Genehmigung ist Voraussetzung für die meisten Fördermittel.