Denkmalrechtliche Genehmigung
Denkmalschutzbehörde · Baudenkmal

Denkmalschutzbehörde · Baudenkmal
Ist das Gebäude ein eingetragenes Denkmal? Denkmalliste der Gemeinde/online prüfen.
DRINGEND empfohlen: Kostenlose Beratung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde VOR Antragstellung.
Alle Unterlagen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einreichen. Je detaillierter, desto schneller.
Die Behörde prüft: Denkmalverträglichkeit, Materialien, Farben, Konstruktion. Auflagen möglich.
Nach Genehmigung: Arbeiten NUR wie genehmigt durchführen. Abweichungen: erneute Genehmigung!
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Denkmalrechtliche Genehmigung | 40–600 EUR |
| Vorabberatung | Kostenlos |
| Restauratorgutachten | 500–2.000 EUR |
| Bußgeld ohne Genehmigung | Bis 500.000 EUR |
| Ggf. Rückbau | Auf eigene Kosten |
Bußgeld bis 500.000 EUR + Rückbau. IMMER vorher genehmigen lassen!
Kostenlos! Klärt vorab, was erlaubt ist und welche Materialien verwendet werden dürfen.
Denkmalschutz schreibt oft historische Materialien vor (Kalk statt Zement etc.).