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Steuervorteile für Denkmal-Sanierung

Denkmalschutzbehörde · §7i/10f EStG

SchriftlichDenkmalschutz

📋 Auf einen Blick

📊
Vermieter
100% in 12 J.
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Selbstnutzer
90% in 10 J.
📋
Voraussetzung
Bescheinigung

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Denkmalrechtliche Genehmigung einholen

VOR Baubeginn: Genehmigung für die geplanten Maßnahmen.

2

Sanierung durchführen

Arbeiten denkmalgerecht ausführen. Nur genehmigte Maßnahmen sind absetzbar!

3

Bescheinigung beantragen

Beim Denkmalamt: Bescheinigung nach §7i (Vermieter) oder §10f (Selbstnutzer) EStG.

4

Steuererklärung

Sanierungskosten in der Steuererklärung absetzen. Vermieter: Anlage V. Selbstnutzer: Sonderausgaben.

5

Steuerersparnis erhalten

Vermieter: 100% der Kosten in 12 Jahren. Selbstnutzer: 90% in 10 Jahren.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
BescheinigungKostenlos bis 200 EUR
Vermieter (§7i)100% in 12 Jahren absetzbar
Selbstnutzer (§10f)90% in 10 Jahren absetzbar
SteuerberaterAb 200 EUR (empfohlen)
Beispiel: 200.000 EUR Sanierung, 42% SteuersatzSteuerersparnis: ca. 84.000 EUR!

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne Genehmigung saniert

Nur GENEHMIGTE Maßnahmen sind absetzbar. Ohne Genehmigung: keine Steuervorteile.

❌ Bescheinigung nicht beantragt

Ohne Bescheinigung des Denkmalamts: Finanzamt lehnt Absetzung ab.

❌ Allgemeine Renovierung abgesetzt

NUR denkmalspezifische Kosten sind absetzbar (Fassade, historische Fenster etc.), NICHT normale Renovierung.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie viel kann ich absetzen?
Vermieter: 100% in 12 Jahren. Selbstnutzer: 90% in 10 Jahren.
Was ist §7i EStG?
Erhöhte Abschreibung für Vermieter: 9% x 8 Jahre + 7% x 4 Jahre = 100% in 12 Jahren.
Brauche ich eine Bescheinigung?
Ja! Vom Denkmalamt. Ohne Bescheinigung keine steuerliche Absetzung.
Wie viel spare ich konkret?
Beispiel: 200.000 EUR Sanierung, 42% Steuersatz = ca. 84.000 EUR Steuerersparnis!

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