Denkmal unter Schutz stellen
Denkmalschutzbehörde · Denkmalrecht

Denkmalschutzbehörde · Denkmalrecht
Jeder kann die Unterschutzstellung eines Gebäudes anregen — nicht nur der Eigentümer.
Denkmalpfleger begutachtet: Historische, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung?
Der Eigentümer kann Stellung nehmen. In den meisten Ländern: ipso lege (kraft Gesetzes).
Bei positivem Ergebnis: Eintragung in die Denkmalliste. Ab sofort: Genehmigungspflicht für Änderungen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Eintragung | Gebührenfrei |
| Konsequenz für Eigentümer | Genehmigungspflicht + Erhaltungspflicht |
| ABER: Fördermittel | Zugang zu Fördermitteln + Steuervorteilen! |
In den meisten Ländern gilt Schutz ipso lege — auch ohne formelle Eintragung. Abriss = Straftat!
Denkmalschutz bringt VORTEILE: Fördermittel bis 50% + Steuerabschreibung bis 100%!
Der Eigentümer muss gehört werden und kann Einwände erheben.