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Arbeitsassistenz beantragen

Integrationsamt · Persönliche Hilfe

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Integrationsamt zahlt
🤝
Modelle
Arbeitgeber oder Dienstleister
👤
Für
GdB 50+

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Bedarf ermitteln

Welche Unterstützung brauchen Sie am Arbeitsplatz? Vorlesehilfe, Gebärdensprachdolmetscher, Mobilitätshilfe, Schreibassistenz?

2

Modell wählen

Arbeitgebermodell: Arbeitgeber stellt Assistenten ein, Integrationsamt erstattet. Dienstleistermodell: Externer Dienst, Integrationsamt zahlt direkt.

3

Antrag stellen

Beim zuständigen Integrationsamt. IFD hilft bei der Antragstellung.

4

Bewilligung

Das Integrationsamt bewilligt die Assistenz. Rechtsanspruch nach §185 SGB IX!

5

Assistenz nutzen

Die Assistenz beginnt. Umfang und Dauer werden individuell festgelegt.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragKostenlos
ArbeitsassistenzIntegrationsamt trägt die Kosten
IFD-BeratungKostenlos
RechtsanspruchJa (§185 SGB IX)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Nicht beantragt aus Unwissenheit

Arbeitsassistenz ist ein RECHT — viele Schwerbehinderte wissen nicht davon!

❌ Arbeitgeber verweigert Mitwirkung

Der Arbeitgeber MUSS beim Arbeitgebermodell mitwirken. Bei Weigerung: Integrationsamt einschalten.

❌ Bedarf nicht dokumentiert

Je genauer die Beschreibung der benötigten Hilfe, desto besser die Bewilligung.

❓ Häufig gestellte Fragen

Habe ich einen Rechtsanspruch?
Ja! §185 SGB IX: Schwerbehinderte haben einen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz.
Wer zahlt?
Das Integrationsamt — komplett. Finanziert aus der Ausgleichsabgabe.
Auch für Selbstständige?
Ja! Auch selbstständig tätige Schwerbehinderte haben Anspruch.
Was ist das Arbeitgebermodell?
Arbeitgeber stellt den Assistenten ein. Integrationsamt erstattet die Kosten.

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