Arbeitsassistenz beantragen
Integrationsamt · Persönliche Hilfe

Integrationsamt · Persönliche Hilfe
Welche Unterstützung brauchen Sie am Arbeitsplatz? Vorlesehilfe, Gebärdensprachdolmetscher, Mobilitätshilfe, Schreibassistenz?
Arbeitgebermodell: Arbeitgeber stellt Assistenten ein, Integrationsamt erstattet. Dienstleistermodell: Externer Dienst, Integrationsamt zahlt direkt.
Beim zuständigen Integrationsamt. IFD hilft bei der Antragstellung.
Das Integrationsamt bewilligt die Assistenz. Rechtsanspruch nach §185 SGB IX!
Die Assistenz beginnt. Umfang und Dauer werden individuell festgelegt.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antrag | Kostenlos |
| Arbeitsassistenz | Integrationsamt trägt die Kosten |
| IFD-Beratung | Kostenlos |
| Rechtsanspruch | Ja (§185 SGB IX) |
Arbeitsassistenz ist ein RECHT — viele Schwerbehinderte wissen nicht davon!
Der Arbeitgeber MUSS beim Arbeitgebermodell mitwirken. Bei Weigerung: Integrationsamt einschalten.
Je genauer die Beschreibung der benötigten Hilfe, desto besser die Bewilligung.