Ausgleichsabgabe (Arbeitgeber)
Integrationsamt · Pflichtquote

Integrationsamt · Pflichtquote
Ab 20 Arbeitsplätzen: 5% müssen mit Schwerbehinderten besetzt sein. Beispiel: 100 Mitarbeiter = 5 Schwerbehinderte.
Jährlich bis 31. März: Anzeige an die Agentur für Arbeit + Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt.
2026: 3–5% Erfüllung = 155 EUR/Monat, 2–3% = 275 EUR, 0–2% = 405 EUR, 0% = 815 EUR (Nullbeschäftiger).
An das Integrationsamt bis 31. März. Die Abgabe finanziert Fördermaßnahmen für Schwerbehinderte.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| 3–5% Erfüllung | 155 EUR/Monat pro Stelle |
| 2–3% Erfüllung | 275 EUR/Monat |
| 0–2% Erfüllung | 405 EUR/Monat |
| 0% (Nullbeschäftiger) | 815 EUR/Monat |
| Kleine Arbeitgeber (20–39) | 155–235 EUR/Monat |
| Frist | 31. März jährlich |
Bei Nichtzahlung: Mahnung + Säumniszuschlag. Im Extremfall: Zwangsvollstreckung.
Verspätete Anzeige + Nachzahlung. Bei wiederholtem Verstoß: Bußgeld.
815 EUR/Monat PRO fehlende Stelle — bei 5 fehlenden: 48.900 EUR/Jahr!