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Ausgleichsabgabe (Arbeitgeber)

Integrationsamt · Pflichtquote

Online / SchriftlichBIH Ausgleichsabgabe

📋 Auf einen Blick

💰
2026
155–815 EUR/Monat
📊
Quote
5% Schwerbehinderte
Frist
31. März

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Pflichtquote prüfen

Ab 20 Arbeitsplätzen: 5% müssen mit Schwerbehinderten besetzt sein. Beispiel: 100 Mitarbeiter = 5 Schwerbehinderte.

2

Anzeige einreichen

Jährlich bis 31. März: Anzeige an die Agentur für Arbeit + Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt.

3

Abgabe berechnen

2026: 3–5% Erfüllung = 155 EUR/Monat, 2–3% = 275 EUR, 0–2% = 405 EUR, 0% = 815 EUR (Nullbeschäftiger).

4

Abgabe zahlen

An das Integrationsamt bis 31. März. Die Abgabe finanziert Fördermaßnahmen für Schwerbehinderte.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
3–5% Erfüllung155 EUR/Monat pro Stelle
2–3% Erfüllung275 EUR/Monat
0–2% Erfüllung405 EUR/Monat
0% (Nullbeschäftiger)815 EUR/Monat
Kleine Arbeitgeber (20–39)155–235 EUR/Monat
Frist31. März jährlich

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Quote nicht erfüllt und Abgabe nicht gezahlt

Bei Nichtzahlung: Mahnung + Säumniszuschlag. Im Extremfall: Zwangsvollstreckung.

❌ Frist 31. März verpasst

Verspätete Anzeige + Nachzahlung. Bei wiederholtem Verstoß: Bußgeld.

❌ Nullbeschäftiger-Status ignoriert

815 EUR/Monat PRO fehlende Stelle — bei 5 fehlenden: 48.900 EUR/Jahr!

❓ Häufig gestellte Fragen

Ab wann muss ich die Ausgleichsabgabe zahlen?
Ab 20 Arbeitsplätzen, wenn die 5%-Quote nicht erfüllt wird.
Wie hoch ist die Abgabe 2026?
155–815 EUR/Monat pro nicht besetzte Pflichtstelle. 0% Quote: 815 EUR.
Bis wann muss ich zahlen?
31. März des Folgejahres. Anzeige an Agentur für Arbeit + Zahlung an Integrationsamt.
Wohin fließt das Geld?
In Fördermaßnahmen: Arbeitsplatzausstattung, Arbeitsassistenz, Integrationsfachdienst, Prämien.

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