Jagderlaubnisschein (Begehungsschein)
Jagdbehörde · Reviernutzung

Jagdbehörde · Reviernutzung
Kontakt zu Jagdgenossenschaften, Forstbetrieben oder privaten Jagdpächtern.
Art des Scheins: Begehungsschein (Pauschale), Pirschbezirk (eigener Bereich), Jagdgastschein (einzelne Jagd).
Der Jagdpächter stellt den Schein aus. Ggf. Registrierung bei der Unteren Jagdbehörde.
Mit Jagdschein + Jagderlaubnis: Berechtigt zur Jagd im vereinbarten Revier.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Begehungsschein (jährlich) | 600–3.000 EUR |
| Exklusiver Pirschbezirk | 200–500 EUR/Monat |
| Jagdgastschein (einzelne Jagd) | 50–200 EUR/Tag |
| Verwaltungsgebühr Behörde | 15–30 EUR |
WILDEREI! Straftat nach §292 StGB. Auch mit Jagdschein!
Immer SCHRIFTLICH vereinbaren — mündliche Absprachen sind schwer nachweisbar.
Nur im VEREINBARTEN Revier jagen. Grenzüberschreitung = Wilderei.