Jagdschein beantragen
Jagdbehörde · Jagdrecht

Jagdbehörde · Jagdrecht
Voraussetzung: Bestandene Jägerprüfung (Theorie + Praxis + Schießprüfung).
Mindestdeckung: 500.000 EUR Personenschäden, 50.000 EUR Sachschäden. Ab ca. 60 EUR/Jahr.
Alle Unterlagen einreichen: Prüfungszeugnis, Versicherung, Führungszeugnis, Passfoto.
Nach Prüfung: Jagdschein wird ausgestellt. Gültig: 1 Jahr, 3 Jahre oder Tagesjagdschein.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Jahresjagdschein | 60–130 EUR |
| 3-Jahres-Jagdschein | 120–200 EUR |
| Tagesjagdschein | 15–30 EUR |
| Jagdhaftpflicht | Ab 60 EUR/Jahr |
| Führungszeugnis | 13 EUR |
WILDEREI! Straftat §292 StGB: Bis 5 Jahre Freiheitsstrafe + Jagdverbot.
Ohne gültige Versicherung: Jagdschein wird eingezogen. Sofort erneuern!
Nicht älter als 6 Monate. Rechtzeitig neu beantragen.