Wildschaden melden
Jagdbehörde · Schadensregulierung

Jagdbehörde · Schadensregulierung
Fotos machen, Fläche vermessen, Schadensumfang schätzen. NICHTS verändern!
Innerhalb 1 Woche nach Kenntnisnahme. Schriftlich, nicht mündlich!
Die Gemeinde versucht eine gütliche Einigung zwischen Geschädigtem und Jagdpächter.
Bei Nichteinigung: Amtlicher Schätzer bewertet den Schaden.
Vorbescheid durch Schätzer. Nicht einverstanden? Klage beim Amtsgericht (Frist: 2 Wochen).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Anmeldung | Kostenlos |
| Schätzer | Wird umgelegt |
| Ersatz | Durch Jagdgenossenschaft/Pächter |
| Amtsgericht (bei Klage) | Ab ca. 100 EUR |
1 Woche! Nach Fristablauf: KEIN Ersatzanspruch mehr. Sofort handeln!
SCHRIFTLICH bei der Gemeinde. Mündlich zählt nicht!
ERST dokumentieren (Fotos, Vermessung), DANN beseitigen. Sonst kein Nachweis.