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Kirchenaustritt erklären

Kirchenaustrittsstelle · Kirchensteuer

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
0–35 EUR
💰
Ersparnis
336–2.000+ EUR/Jahr
NICHT online
Persönlich!

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Zuständige Stelle ermitteln

Süddeutschland (Bayern, Baden-Württemberg): Standesamt. Norddeutschland + NRW: Amtsgericht. Berlin: Amtsgericht.

2

Persönlich erscheinen

Der Kirchenaustritt muss PERSÖNLICH erklärt werden. Online oder per Post ist NICHT möglich!

3

Austrittserklärung unterschreiben

Sie unterschreiben eine formale Austrittserklärung. Der Beamte bestätigt mit Siegel und Urkunde.

4

Bescheinigung erhalten

Sie erhalten eine Kirchenaustrittsbescheinigung. GUT AUFBEWAHREN — das Finanzamt wird informiert.

5

Kirchensteuer endet

Ab dem FOLGEMONAT wird keine Kirchensteuer mehr einbehalten. Der Arbeitgeber wird über ELStAM informiert.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Brandenburg, Sachsen, Sachsen-AnhaltKostenlos (0 EUR)
Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein10 EUR
Hessen25 EUR
NRW30 EUR
Bayern, Baden-Württemberg35 EUR
Berlin30 EUR
Kirchensteuer-Ersparnis (37.000 EUR Brutto)Ca. 336 EUR/Jahr
Kirchensteuer-Ersparnis (60.000 EUR Brutto)Ca. 1.100 EUR/Jahr
Kirchensteuer-Ersparnis (80.000 EUR Brutto)Ca. 2.000+ EUR/Jahr

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Online-Austritt versucht

NICHT möglich! Persönliches Erscheinen beim Standesamt/Amtsgericht ist Pflicht.

❌ Falsches Amt aufgesucht

Bayern/BaWü: STANDESAMT. NRW/Hessen/Berlin: AMTSGERICHT. Vorher prüfen!

❌ Bescheinigung verloren

GUT AUFBEWAHREN! Bei Verlust: Ersatzbescheinigung beim Ausstellungsamt (kostenpflichtig).

❌ Arbeitgeber nicht informiert

Das Finanzamt informiert automatisch über ELStAM. Prüfen Sie Ihre nächste Gehaltsabrechnung.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet der Kirchenaustritt?
0–35 EUR. Kostenlos: Brandenburg, Sachsen, SA. Bayern/BaWü: 35 EUR. NRW/Berlin: 30 EUR.
Kann ich online austreten?
Nein! Persönliches Erscheinen beim Standesamt (Süden) oder Amtsgericht (Norden) ist Pflicht.
Wie viel Kirchensteuer spare ich?
Bei 37.000 EUR: ca. 336 EUR/Jahr. Bei 60.000 EUR: ca. 1.100 EUR. Bei 80.000 EUR: ca. 2.000+ EUR.
Ab wann endet die Kirchensteuer?
Ab dem Folgemonat nach dem Austrittsdatum. Der Arbeitgeber wird automatisch informiert.
Kann ich wieder eintreten?
Ja! Wiedereintritt jederzeit möglich, direkt bei der Kirchengemeinde. Kostenlos.

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