Kirchenaustritt erklären
Kirchenaustrittsstelle · Kirchensteuer

Kirchenaustrittsstelle · Kirchensteuer
Süddeutschland (Bayern, Baden-Württemberg): Standesamt. Norddeutschland + NRW: Amtsgericht. Berlin: Amtsgericht.
Der Kirchenaustritt muss PERSÖNLICH erklärt werden. Online oder per Post ist NICHT möglich!
Sie unterschreiben eine formale Austrittserklärung. Der Beamte bestätigt mit Siegel und Urkunde.
Sie erhalten eine Kirchenaustrittsbescheinigung. GUT AUFBEWAHREN — das Finanzamt wird informiert.
Ab dem FOLGEMONAT wird keine Kirchensteuer mehr einbehalten. Der Arbeitgeber wird über ELStAM informiert.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt | Kostenlos (0 EUR) |
| Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein | 10 EUR |
| Hessen | 25 EUR |
| NRW | 30 EUR |
| Bayern, Baden-Württemberg | 35 EUR |
| Berlin | 30 EUR |
| Kirchensteuer-Ersparnis (37.000 EUR Brutto) | Ca. 336 EUR/Jahr |
| Kirchensteuer-Ersparnis (60.000 EUR Brutto) | Ca. 1.100 EUR/Jahr |
| Kirchensteuer-Ersparnis (80.000 EUR Brutto) | Ca. 2.000+ EUR/Jahr |
NICHT möglich! Persönliches Erscheinen beim Standesamt/Amtsgericht ist Pflicht.
Bayern/BaWü: STANDESAMT. NRW/Hessen/Berlin: AMTSGERICHT. Vorher prüfen!
GUT AUFBEWAHREN! Bei Verlust: Ersatzbescheinigung beim Ausstellungsamt (kostenpflichtig).
Das Finanzamt informiert automatisch über ELStAM. Prüfen Sie Ihre nächste Gehaltsabrechnung.