KSK-Abgabe für Unternehmen (Verwerter)
Künstlersozialkasse · Arbeitgeber

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Wer Aufträge an freie Künstler/Publizisten vergibt, muss die KSK-Abgabe zahlen: Verlage, Agenturen, Vereine, Unternehmen mit Werbung.
Alle im Vorjahr gezahlten Honorare an freie Künstler/Publizisten zusammenrechnen.
Meldebogen an die KSK senden (online oder per Post). Frist: 31. März des Folgejahres.
4,9% der gemeldeten Honorarsumme an die KSK überweisen. Monatliche oder jährliche Zahlung.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| KSK-Abgabe 2026 | 4,9% auf Honorare |
| Bagatellgrenze | 1.000 EUR/Jahr (darunter abgabefrei) |
| Bußgeld bei Nichtmeldung | Bis 50.000 EUR |
| Nachzahlung | Bis 5 Jahre rückwirkend |
Auch für Webdesign, Fotografie, Texte für Website: KSK-abgabepflichtig!
Frist 31. März. Bußgeld bis 50.000 EUR + Nachzahlung bis 5 Jahre.
Die Grenze bezieht sich auf ALLE Honorare zusammen, nicht auf einzelne Künstler.