Amts Deutschland
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen
🏢

KSK-Abgabe für Unternehmen (Verwerter)

Künstlersozialkasse · Arbeitgeber

Online / PostKSK Abgabe

📋 Auf einen Blick

💰
Abgabesatz 2026
4,9%
Meldung
Bis 31. März
📊
Bagatellgrenze
1.000 EUR/Jahr

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Abgabepflicht prüfen

Wer Aufträge an freie Künstler/Publizisten vergibt, muss die KSK-Abgabe zahlen: Verlage, Agenturen, Vereine, Unternehmen mit Werbung.

2

Entgelte erfassen

Alle im Vorjahr gezahlten Honorare an freie Künstler/Publizisten zusammenrechnen.

3

Meldung bis 31. März

Meldebogen an die KSK senden (online oder per Post). Frist: 31. März des Folgejahres.

4

Abgabe zahlen

4,9% der gemeldeten Honorarsumme an die KSK überweisen. Monatliche oder jährliche Zahlung.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
KSK-Abgabe 20264,9% auf Honorare
Bagatellgrenze1.000 EUR/Jahr (darunter abgabefrei)
Bußgeld bei NichtmeldungBis 50.000 EUR
NachzahlungBis 5 Jahre rückwirkend

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Abgabepflicht nicht erkannt

Auch für Webdesign, Fotografie, Texte für Website: KSK-abgabepflichtig!

❌ Meldung verpasst

Frist 31. März. Bußgeld bis 50.000 EUR + Nachzahlung bis 5 Jahre.

❌ Bagatellgrenze falsch angewandt

Die Grenze bezieht sich auf ALLE Honorare zusammen, nicht auf einzelne Künstler.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wer muss die KSK-Abgabe zahlen?
Alle Unternehmen, die freie Künstler/Publizisten beauftragen: Verlage, Agenturen, Vereine, Unternehmen mit Werbung.
Wie hoch ist die Abgabe 2026?
4,9% auf alle Honorare an freie Künstler (gesenkt von 5,0%).
Was ist die Bagatellgrenze?
1.000 EUR/Jahr (2026). Darunter: keine Abgabepflicht.
Was droht bei Nichtmeldung?
Bußgeld bis 50.000 EUR + Nachzahlung bis 5 Jahre rückwirkend.

🔗 Verwandte Behördengänge

Behördengang nicht gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen.

Anfrage senden