Befreiung von GKV-Pflicht (PKV)
Künstlersozialkasse · Versicherungswahl

Künstlersozialkasse · Versicherungswahl
Berufsanfänger: Innerhalb 3 Monaten nach KSK-Aufnahme. Gutverdiener: 3 aufeinanderfolgende Jahre über JAEG (69.900 EUR/Jahr 2026).
Private Krankenversicherung auswählen und Vertrag abschließen.
Schriftlich bei der KSK: Antrag auf Befreiung von der GKV-Versicherungspflicht.
Die KSK befreit Sie von der GKV-Pflicht. Sie bleiben in der PKV. ACHTUNG: Unwiderruflich!
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Befreiungsantrag | Kostenlos |
| PKV-Beiträge | Individuell (oft höher im Alter!) |
| KSK-Zuschuss zur PKV | 50% des GKV-Beitrags als Zuschuss |
| Rückkehr in GKV | Sehr schwer / fast unmöglich |
PKV vs. GKV ist eine LEBENSENTSCHEIDUNG. Unabhängig beraten lassen!
Nach 3 Monaten: Keine Befreiung mehr möglich. Dann erst bei 3 Jahren über JAEG.
Die Befreiung ist UNWIDERRUFLICH. Rückkehr in die GKV ist danach fast unmöglich.