Jährliche Einkommensschätzung melden
Künstlersozialkasse · Meldepflicht

Künstlersozialkasse · Meldepflicht
Wie hoch wird Ihr voraussichtliches Jahreseinkommen im nächsten Jahr sein? Realistisch schätzen!
Über das KSK-Portal oder per Post/Fax. Frist: 1. Dezember.
Die KSK berechnet Ihre monatlichen Beiträge für das nächste Jahr auf Basis der Schätzung.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Meldung | Kostenlos |
| Bußgeld bei Nichtmeldung | Bis 5.000 EUR |
| KSK schätzt bei Nichtmeldung | Meist höher als nötig |
KSK schätzt selbst (meist höher) + Bußgeld bis 5.000 EUR möglich.
Nachzahlung bei Prüfung + niedrigere Rentenanwartschaft. Realistisch bleiben!
Auch bei unverändertem Einkommen: Meldung ist Pflicht!