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Jährliche Einkommensschätzung melden

Künstlersozialkasse · Meldepflicht

Online / PostKSK

📋 Auf einen Blick

Frist
1. Dezember
📊
Meldung
Voraussichtliches Einkommen
⚠️
Pflicht!
Auch wenn unverändert

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Einkommen schätzen

Wie hoch wird Ihr voraussichtliches Jahreseinkommen im nächsten Jahr sein? Realistisch schätzen!

2

Online melden

Über das KSK-Portal oder per Post/Fax. Frist: 1. Dezember.

3

Neue Beiträge

Die KSK berechnet Ihre monatlichen Beiträge für das nächste Jahr auf Basis der Schätzung.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
MeldungKostenlos
Bußgeld bei NichtmeldungBis 5.000 EUR
KSK schätzt bei NichtmeldungMeist höher als nötig

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Frist 1. Dezember verpasst

KSK schätzt selbst (meist höher) + Bußgeld bis 5.000 EUR möglich.

❌ Einkommen zu niedrig geschätzt

Nachzahlung bei Prüfung + niedrigere Rentenanwartschaft. Realistisch bleiben!

❌ Nicht gemeldet trotz Pflicht

Auch bei unverändertem Einkommen: Meldung ist Pflicht!

❓ Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss ich melden?
1. Dezember jeden Jahres. Für das Folgejahr.
Muss ich auch melden, wenn sich nichts ändert?
Ja! Die Meldung ist immer Pflicht — auch bei gleichem Einkommen.
Was passiert bei Nichtmeldung?
Die KSK schätzt Ihr Einkommen (meist höher). Bußgeld bis 5.000 EUR.
Brauche ich Nachweise?
Nein. Eine Schätzung reicht. Nachweise können später angefordert werden.

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