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KSK-Mitgliedschaft beantragen

Künstlersozialkasse · Versicherungspflicht

OnlineKSK

📋 Auf einen Blick

💰
Beiträge
50% subventioniert
🎨
Für
Künstler & Publizisten
Bearbeitung
3–6 Monate

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Anspruch prüfen

Selbstständig + künstlerisch oder publizistisch tätig + mindestens 3.900 EUR/Jahr Einkommen.

2

Online-Antrag ausfüllen

Über kuenstlersozialkasse.de (BundID). Tätigkeit beschreiben, Arbeitsproben hochladen.

3

Einkommensschätzung

Voraussichtliches Jahreseinkommen schätzen. Darauf basieren die monatlichen Beiträge.

4

Prüfung durch KSK

Die KSK prüft: Ist die Tätigkeit künstlerisch/publizistisch? Ist sie selbstständig? Dauer: 3–6 Monate.

5

Mitgliedschaft bestätigt

Bei Bewilligung: Versicherungspflicht in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Beiträge: 50% subventioniert!

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragstellungKostenlos
Monatliche Beiträge (Beispiel 20.000 EUR/Jahr)Ca. 327 EUR/Monat (KV+PV+RV)
Davon: KSK-Zuschuss50% (ca. 327 EUR spart der Künstler)
Mindest-Jahreseinkommen3.900 EUR
Berufsanfänger (3 Jahre)Ausnahme von Mindestgrenze

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Tätigkeit nicht künstlerisch genug beschrieben

Die KSK prüft streng. Tätigkeit klar als künstlerisch/publizistisch darstellen.

❌ Zu wenige Arbeitsproben

Mindestens 3–5 Arbeitsproben beilegen. Je überzeugender, desto besser.

❌ Einkommen unterschätzt

Zu niedriges Einkommen schätzen = zu niedrige Beiträge = zu niedrige Rente. Realistisch schätzen!

❓ Häufig gestellte Fragen

Wer kann KSK-Mitglied werden?
Selbstständige Künstler und Publizisten: Musiker, Maler, Schriftsteller, Journalisten, Designer, Fotografen, Übersetzer.
Wie viel spare ich durch die KSK?
Ca. 50% der Sozialversicherungsbeiträge. Die KSK übernimmt den „Arbeitgeberanteil“.
Wie lange dauert die Aufnahme?
3–6 Monate. Die KSK prüft Ihre Tätigkeit anhand der eingereichten Arbeitsproben.
Was ist das Mindest-Einkommen?
3.900 EUR/Jahr. Berufsanfänger: 3 Jahre Ausnahme.

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