KSK-Mitgliedschaft beantragen
Künstlersozialkasse · Versicherungspflicht

Künstlersozialkasse · Versicherungspflicht
Selbstständig + künstlerisch oder publizistisch tätig + mindestens 3.900 EUR/Jahr Einkommen.
Über kuenstlersozialkasse.de (BundID). Tätigkeit beschreiben, Arbeitsproben hochladen.
Voraussichtliches Jahreseinkommen schätzen. Darauf basieren die monatlichen Beiträge.
Die KSK prüft: Ist die Tätigkeit künstlerisch/publizistisch? Ist sie selbstständig? Dauer: 3–6 Monate.
Bei Bewilligung: Versicherungspflicht in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Beiträge: 50% subventioniert!
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Monatliche Beiträge (Beispiel 20.000 EUR/Jahr) | Ca. 327 EUR/Monat (KV+PV+RV) |
| Davon: KSK-Zuschuss | 50% (ca. 327 EUR spart der Künstler) |
| Mindest-Jahreseinkommen | 3.900 EUR |
| Berufsanfänger (3 Jahre) | Ausnahme von Mindestgrenze |
Die KSK prüft streng. Tätigkeit klar als künstlerisch/publizistisch darstellen.
Mindestens 3–5 Arbeitsproben beilegen. Je überzeugender, desto besser.
Zu niedriges Einkommen schätzen = zu niedrige Beiträge = zu niedrige Rente. Realistisch schätzen!