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Bienenhaltung anmelden

Veterinäramt · Imkerei

Online / SchriftlichBMEL Bienen

📋 Auf einen Blick

💰
Anmeldung
Kostenlos
💰
Tierseuchenkasse
1–3 EUR/Volk
⚠️
Faulbrut
Anzeigepflicht!

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Beim Veterinäramt anmelden

VOR Beginn der Bienenhaltung. Auch EIN Volk muss angemeldet werden!

2

Tierseuchenkasse beitreten

Automatisch nach Anmeldung. Jahresbeitrag: 1–3 EUR pro Volk.

3

Völkerzahl jährlich melden

Winterstand: Anzahl der Völker jährlich an die Tierseuchenkasse melden.

4

Seuchen sofort melden

Amerikanische Faulbrut: SOFORT beim Veterinäramt melden! Anzeigepflichtige Tierseuche.

5

Gesundheitszeugnis (Wanderimker)

Wanderimker: Gesundheitszeugnis VOR dem Verstellen der Völker beantragen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AnmeldungKostenlos
Tierseuchenkasse1–3 EUR/Volk/Jahr
Gesundheitszeugnis (Wanderimker)10–30 EUR
Bußgeld bei NichtmeldungIm 3–4-stelligen Bereich

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Nicht angemeldet

Bußgeld im 3–4-stelligen Bereich. Bei Seuche: Keine Entschädigung!

❌ Faulbrut nicht gemeldet

STRAFBAR! Anzeigepflichtige Tierseuche. Sofort melden — Verheimlichen verschlimmert alles.

❌ Völkerzahl nicht aktualisiert

Jährlich an die Tierseuchenkasse melden — Pflicht!

❓ Häufig gestellte Fragen

Ab wie vielen Völkern muss ich anmelden?
Ab 1 Volk! Jedes einzelne Bienenvolk muss beim Veterinäramt angemeldet werden.
Was kostet die Anmeldung?
Kostenlos. Plus Tierseuchenkasse: 1–3 EUR/Volk/Jahr.
Was ist die Amerikanische Faulbrut?
Eine anzeigepflichtige Bienenseuche. Bei Verdacht: SOFORT das Veterinäramt informieren!
Brauche ich ein Gesundheitszeugnis?
Wanderimker: ja! VOR dem Verstellen der Völker beim Veterinäramt beantragen.

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