Fleischbeschau / Hausschlachtung
Veterinäramt · Fleischhygiene

Veterinäramt · Fleischhygiene
Mindestens 14 Tage vor der Schlachtung beim Veterinäramt anmelden. Tierart, Anzahl, Termin, Ort angeben.
Der amtliche Tierarzt untersucht das Tier VOR der Schlachtung: Gesundheitszustand, Identität.
Fachgerechte Schlachtung mit Sachkundenachweis. Tierschutzgerechte Betäubung Pflicht!
Der amtliche Tierarzt untersucht das Fleisch NACH der Schlachtung: Genussfähigkeit, Krankheiten.
Bei Schweinen: Trichinenprobe Pflicht. Ergebnis innerhalb weniger Stunden. Kosten: 5–15 EUR.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Schwein (Fleischbeschau) | 15–25 EUR |
| Rind | 25–50 EUR |
| Schaf/Ziege | 10–20 EUR |
| Trichinenprobe | 5–15 EUR |
| Anfahrt amtl. Tierarzt | 10–30 EUR |
| Gesamt ca. | 30–80 EUR/Tier |
Bußgeld + Fleisch kann beschlagnahmt werden. 14 Tage Vorlauf!
Hausschlachtung = NUR Eigenbedarf. Verkauf oder Weitergabe = Verstoß gegen Lebensmittelrecht.
Schweinefleisch OHNE Trichinenprobe = gefährlich! Nicht verzehren bis Ergebnis vorliegt.