Lebensmittelhygiene (Gastronomie)
Veterinäramt · Lebensmittelüberwachung

Veterinäramt · Lebensmittelüberwachung
Gewerbe beim Ordnungsamt anmelden. Das Veterinäramt wird automatisch informiert.
Alle Mitarbeiter mit Lebensmittelkontakt brauchen eine Belehrung nach §43 IfSG (Gesundheitsamt, 25–35 EUR).
Eigenkontrollsystem: Temperaturüberwachung, Reinigungspläne, Schädlingsbekämpfung, Rückverfolgbarkeit.
Lebensmittelbetrieb wird registriert. Kostenlos. Betriebsnummer wird zugeteilt.
Unangekündigte Kontrollen durch das Veterinäramt: Alle 6 Monate (hohes Risiko) bis 3 Jahre (niedriges Risiko).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Registrierung | Kostenlos |
| IfSG-Belehrung | 25–35 EUR pro Person |
| Nachkontrolle bei Beanstandung | 57 EUR/Stunde + 20 EUR Fahrt |
| Bußgeld bei Verstößen | Bis 50.000 EUR |
| HACCP-Schulung (optional) | 50–200 EUR |
Bußgeld + Betriebsschließung möglich. VOR Arbeitsbeginn besorgen!
Pflicht für JEDEN Lebensmittelbetrieb. Bei Kontrolle ohne HACCP: sofortige Beanstandung.
Beanstandungen müssen fristgerecht behoben werden. Sonst: Bußgeld + ggf. Schließung.