Tierhaltung anmelden (Nutztiere)
Veterinäramt · Nutztierhaltung

Veterinäramt · Nutztierhaltung
ALLE Nutztiere müssen angemeldet werden: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Pferde, Bienen — auch in Hobbyhaltung!
VOR dem Kauf/Beginn der Haltung. Online, per Post oder persönlich.
Das Veterinäramt teilt eine Betriebsnummer zu (1–2 Wochen). Pflicht für jede Tierhaltung.
Automatisch nach Anmeldung. Jahresbeitrag: 2–10 EUR je Tierart. Pflicht!
Zukäufe, Abgänge, Geburten, Tode: Im HIT-System (Herkunftssicherung) melden.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Anmeldung | Kostenlos |
| Tierseuchenkasse | 2–10 EUR/Tierart/Jahr |
| VVVO-Betriebsnummer | Kostenlos |
| Bußgeld ohne Anmeldung | Mehrere Hundert EUR |
Bußgeld + bei Tierseuche: Keine Entschädigung durch Tierseuchenkasse!
Hunde: Bei der GEMEINDE (Hundesteuer). Nicht beim Veterinäramt.
Innerhalb von 7 Tagen im HIT-System melden! Sonst Bußgeld.