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Tierhaltung anmelden (Nutztiere)

Veterinäramt · Nutztierhaltung

Online / SchriftlichBMEL Nutztiere

📋 Auf einen Blick

💰
Anmeldung
Kostenlos
⚠️
Pflicht
VOR Beginn!
📋
Ergebnis
VVVO-Nummer

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Anmeldepflicht prüfen

ALLE Nutztiere müssen angemeldet werden: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Pferde, Bienen — auch in Hobbyhaltung!

2

Beim Veterinäramt anmelden

VOR dem Kauf/Beginn der Haltung. Online, per Post oder persönlich.

3

VVVO-Betriebsnummer erhalten

Das Veterinäramt teilt eine Betriebsnummer zu (1–2 Wochen). Pflicht für jede Tierhaltung.

4

Tierseuchenkasse beitreten

Automatisch nach Anmeldung. Jahresbeitrag: 2–10 EUR je Tierart. Pflicht!

5

Bestandsveränderungen melden

Zukäufe, Abgänge, Geburten, Tode: Im HIT-System (Herkunftssicherung) melden.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AnmeldungKostenlos
Tierseuchenkasse2–10 EUR/Tierart/Jahr
VVVO-BetriebsnummerKostenlos
Bußgeld ohne AnmeldungMehrere Hundert EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Nicht angemeldet

Bußgeld + bei Tierseuche: Keine Entschädigung durch Tierseuchenkasse!

❌ Hunde beim Veterinäramt angemeldet

Hunde: Bei der GEMEINDE (Hundesteuer). Nicht beim Veterinäramt.

❌ Bestandsveränderung nicht gemeldet

Innerhalb von 7 Tagen im HIT-System melden! Sonst Bußgeld.

❓ Häufig gestellte Fragen

Welche Tiere muss ich anmelden?
Alle Nutztiere: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Pferde, Bienen, Fische (Aquakultur).
Auch für Hobbyhaltung?
Ja! Auch 3 Hühner im Garten müssen angemeldet werden. Keine Mindestanzahl.
Was kostet die Anmeldung?
Kostenlos. Plus Tierseuchenkasse: 2–10 EUR/Tierart/Jahr.
Muss ich Hunde anmelden?
Hunde: Bei der Gemeinde (Hundesteuer). NICHT beim Veterinäramt.

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