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Tierseuchenmeldung (Anzeigepflicht)

Veterinäramt · Tiergesundheit

Telefon (sofort!)BMEL Tierseuchen

📋 Auf einen Blick

⚠️
Frist
SOFORT!
📞
Meldung
Telefon
💰
Kosten
Kostenlos

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Verdacht erkennen

Plötzliche Todesfälle, ungewöhnliche Symptome, massives Erkranken mehrerer Tiere.

2

SOFORT das Veterinäramt anrufen

Telefon! Nicht erst schriftlich. Jede Stunde zählt bei Tierseuchen.

3

Tiere isolieren

Betroffene Tiere von gesunden trennen. Keinen Tierverkehr! Stallschuhe/Kleidung wechseln.

4

Veterinäramt ermittelt

Das Amt ordnet Untersuchung, Sperrzone, ggf. Keulung an. Entschädigung über Tierseuchenkasse.

5

Anweisungen befolgen

Sperrbezirk einhalten, Tierbewegungen stoppen, Desinfektionsmaßnahmen umsetzen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
MeldungKostenlos
UntersuchungTierseuchenkasse zahlt
Entschädigung bei TierverlustAnteilig durch Tierseuchenkasse
Bußgeld bei NichtmeldungBis 30.000 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Nicht gemeldet

STRAFBAR! Bußgeld bis 30.000 EUR. Plus: Haftung für Seuchenausbreitung.

❌ Zu spät gemeldet

Jede Stunde zählt. Späte Meldung = Seuche breitet sich aus = mehr Tiere betroffen.

❌ Tiere nicht isoliert

Sofort trennen! Kein Tierverkehr, keine Besucher, Stallschuhe wechseln.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich melden?
SOFORT! Bei jedem Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche. Unverzüglich telefonisch.
Welche Seuchen sind anzeigepflichtig?
Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest, Tollwut, MKS, BSE, Newcastle — und viele weitere.
Wer zahlt bei Keulung?
Die Tierseuchenkasse entschädigt anteilig. Voraussetzung: Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse.
Was droht bei Nichtmeldung?
Bußgeld bis 30.000 EUR + Strafanzeige + Haftung für Seuchenausbreitung.

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