Tierseuchenmeldung (Anzeigepflicht)
Veterinäramt · Tiergesundheit

Veterinäramt · Tiergesundheit
Plötzliche Todesfälle, ungewöhnliche Symptome, massives Erkranken mehrerer Tiere.
Telefon! Nicht erst schriftlich. Jede Stunde zählt bei Tierseuchen.
Betroffene Tiere von gesunden trennen. Keinen Tierverkehr! Stallschuhe/Kleidung wechseln.
Das Amt ordnet Untersuchung, Sperrzone, ggf. Keulung an. Entschädigung über Tierseuchenkasse.
Sperrbezirk einhalten, Tierbewegungen stoppen, Desinfektionsmaßnahmen umsetzen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Meldung | Kostenlos |
| Untersuchung | Tierseuchenkasse zahlt |
| Entschädigung bei Tierverlust | Anteilig durch Tierseuchenkasse |
| Bußgeld bei Nichtmeldung | Bis 30.000 EUR |
STRAFBAR! Bußgeld bis 30.000 EUR. Plus: Haftung für Seuchenausbreitung.
Jede Stunde zählt. Späte Meldung = Seuche breitet sich aus = mehr Tiere betroffen.
Sofort trennen! Kein Tierverkehr, keine Besucher, Stallschuhe wechseln.