Berufsanerkennung (Beratung)
ZAV · ZSBA

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Kostenlose Beratung: Welche Stelle ist zuständig? Welche Unterlagen werden benötigt?
Anerkennung in Deutschland: anabin.kmk.org (Hochschulabschlüsse) oder IHK FOSA, Handwerkskammer etc.
Bei der zuständigen Stelle: Unterlagen einreichen, Gebühr zahlen (100–600 EUR).
Die Stelle prüft: Ist der Abschluss gleichwertig? Dauer: 3–4 Monate.
Volle Anerkennung, teilweise Anerkennung (+ Anpassungsmaßnahme) oder Ablehnung.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| ZSBA/ZAV-Beratung | Kostenlos |
| Gleichwertigkeitsprüfung | 100–600 EUR |
| Beglaubigte Übersetzung | 50–200 EUR |
| Anpassungsqualifizierung (falls nötig) | Variiert |
| Anerkennungszuschuss (möglich) | Bis 600 EUR (Förderung) |
ZSBA-Beratung ist kostenlos und klärt: Welche Stelle? Welche Unterlagen? Welche Förderung?
Beglaubigte Übersetzung ist PFLICHT. Einfache Übersetzung reicht nicht.
Ärzte, Ingenieure, Lehrer etc.: Ohne Anerkennung = illegal. Bußgeld + Berufsverbot.