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Saisonarbeit / Kurzfristige Beschäftigung

ZAV · Landwirtschaft & Tourismus

Über ZAV / ArbeitgeberBA Saisonarbeit

📋 Auf einen Blick

Dauer
Max. 90 Tage
🌾
Branchen
Landwirtschaft
💰
Kosten
Kostenlos

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Arbeitgeber meldet Bedarf

Der Arbeitgeber meldet den Saisonarbeiterbedarf bei der ZAV an.

2

ZAV vermittelt

Die ZAV vermittelt Saisonarbeiter aus Partnerländern (Georgien, Moldau etc.) oder EU-Staaten.

3

Arbeitsvertrag

Kurzfristiger Vertrag: Max. 70 Tage (aktuell) / 90 Tage (2026 geplant für Landwirtschaft).

4

Einreise + Arbeit

Saisonarbeiter reisen ein und arbeiten für die vereinbarte Dauer. Unterkunft meist vom Arbeitgeber.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Vermittlung durch ZAVKostenlos
Visum (Drittstaaten)75 EUR
UnterkunftMeist vom Arbeitgeber gestellt
SozialversicherungVom Arbeitgeber getragen

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne Visum eingereist (Drittstaaten)

Drittstaatenangehörige brauchen ein Visum! Nur EU-Bürger: visumfrei.

❌ Länger als erlaubt gearbeitet

Max. 70/90 Tage. Darüber: reguläre Arbeitserlaubnis erforderlich.

❌ Mindestlohn unterschritten

12,82 EUR/h (2026). Verstoß: Bußgeld für Arbeitgeber + Nachzahlung.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie lange darf Saisonarbeit dauern?
Aktuell: max. 70 Tage. 2026 geplant: 90 Tage/15 Wochen für Landwirtschaft.
In welchen Branchen?
Landwirtschaft (Ernte), Tourismus, Gastronomie, Forstwirtschaft.
Brauche ich ein Visum?
EU-Bürger: nein. Drittstaaten: Visum (75 EUR) bei deutscher Botschaft.
Wer stellt die Unterkunft?
In der Regel der Arbeitgeber. Qualitätsstandards müssen eingehalten werden.

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