Saisonarbeit / Kurzfristige Beschäftigung
ZAV · Landwirtschaft & Tourismus

ZAV · Landwirtschaft & Tourismus
Der Arbeitgeber meldet den Saisonarbeiterbedarf bei der ZAV an.
Die ZAV vermittelt Saisonarbeiter aus Partnerländern (Georgien, Moldau etc.) oder EU-Staaten.
Kurzfristiger Vertrag: Max. 70 Tage (aktuell) / 90 Tage (2026 geplant für Landwirtschaft).
Saisonarbeiter reisen ein und arbeiten für die vereinbarte Dauer. Unterkunft meist vom Arbeitgeber.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Vermittlung durch ZAV | Kostenlos |
| Visum (Drittstaaten) | 75 EUR |
| Unterkunft | Meist vom Arbeitgeber gestellt |
| Sozialversicherung | Vom Arbeitgeber getragen |
Drittstaatenangehörige brauchen ein Visum! Nur EU-Bürger: visumfrei.
Max. 70/90 Tage. Darüber: reguläre Arbeitserlaubnis erforderlich.
12,82 EUR/h (2026). Verstoß: Bußgeld für Arbeitgeber + Nachzahlung.