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Lohnsteueranmeldung (Arbeitgeber)

ELSTER · Arbeitgeber

Online (Pflicht)ELSTER Arbeitgeber

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
💼
Pflicht
Alle Arbeitgeber
Frist
10. des Folgemonats

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Lohnsteuer berechnen

Für jeden Arbeitnehmer: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer anhand der ELStAM berechnen.

2

In ELSTER anmelden

Unter „Formulare & Leistungen“ die „Lohnsteueranmeldung“ auswählen.

3

Daten eingeben

Gesamtbetrag einbehaltener Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer eingeben. Bei mehreren Arbeitnehmern: Summen.

4

Authentifiziert übermitteln

Absenden an das Betriebsstättenfinanzamt. Bestätigung speichern.

5

Steuer abführen

Die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt überweisen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
ELSTER-ÜbermittlungKostenlos
Lohnabrechnungssoftware (optional)Ab ca. 5 EUR/Monat (DATEV, Lexware)
Steuerberater LohnabrechnungAb ca. 15–25 EUR/Mitarbeiter/Monat

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Frist versäumt

Säumniszuschlag: 1% pro angefangenem Monat auf die nicht rechtzeitig abgeführte Steuer.

❌ ELStAM nicht abgerufen

Ohne aktuelle ELStAM können Sie die Lohnsteuer nicht korrekt berechnen. Regelmäßig abrufen!

❌ Papier statt ELSTER

Die Lohnsteueranmeldung MUSS elektronisch über ELSTER eingereicht werden. Papier wird nicht akzeptiert.

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss ich ELSTER für die Lohnsteuer nutzen?
Ja! Die elektronische Übermittlung über ELSTER ist für alle Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben.
Wie oft muss ich die Lohnsteueranmeldung abgeben?
Monatlich (>5.000 EUR/Jahr), vierteljährlich (1.080–5.000 EUR) oder jährlich (<1.080 EUR).
Was sind ELStAM?
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer. Vom Finanzamt bereitgestellt.
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Säumniszuschlag: 1% pro angefangenem Monat auf die nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer.

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